08.03.2011 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 97 "Großbeerenstraße / Neuend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Anlass der Planung ist die Notwendigkeit der gesamtstädtischen Steuerung des Einzelhandels zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche. Die WA-Flächen an der Bahnhofsstaße bleiben davon unberührt. Auf kurze Rückfragen geht Herr Goetzmann ein.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße / Neuendorfer Straß, Teilbereich „An der Großbeerenstraß ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe Anlage 1).

2.       Die Festlegung der Priorität für das Änderungsverfahrens entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            4

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2

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Anlagen zur Vorlage