08.03.2011 - 4.3 Information zum Vorbescheidsantrag Weinbergterr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) erinnert an die bereits im Januar und April 2010 gegebenen Erläuterungen.
Anhand eines Planes informiert Herr Goetzmann zu den Veränderungen des Grundstückes zwischen der Gregor-Mendel-Str. und der Weinbergstraße.
Der Bereich des Saalanbaus ist weitestgehend eingefallen.
Es ist kein Baudenkmal, sondern ein Baukörper, der sich im Denkmalbereich Jägervorstadt befindet. D.h. Schutzgut sind die stadträumlichen Gegebenheiten
Zentral für die Entscheidung ist die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Erhaltung der stark geschädigten Bauteile: Kann die zukünftige Nutzung das refinanzieren, was an Einsatz erforderlich ist?
Mit Blick darauf, dass diese Frage über den konkreten Fall hinaus auch für zukünftige Entwicklungen von entscheidender Bedeutung ist, wurde die Frage der Wirtschaftlichkeit sehr lange und sehr intensiv diskutiert sowie durch umfangreiche Begutachtung der Bausubstanz und durch Vergleich mit fiktiver Planung zu den Investitionen bei Erhalt und Wiederaufbau des Saalanbaus geprüft.
Im Ergebnis ist nachgewiesen, dass, selbst wenn rechnerisch davon ausgegangen wird, dass an dieser Stelle der Grundstückspreis keine Rolle spielt, eine erzwungene Erhaltung nicht wirtschaftlich refinanziert werden könnte. Damit ist der Abbruch des fraglichen Bauteils zuzulassen.
In Kürze wird ein entsprechender Vorbescheid erteilt werden. Der Bestand des Saalanbaus bleibt nicht erhalten, lediglich die darunter liegenden historischen Gewölbe bleiben geschützt.
Parallel zur denkmalrechtlichen Beurteilung (Denkmalbereich) wird das Vorhaben auch planungsrechtlich (Erhaltungssatzung) geprüft. Da es hier allein um das Gesamtbild geht und die unterirdischen Teile keine Rolle spielen, kann die Frage nach dem Abbruch aus diesem Betrachtungswinkel eindeutig mit ja beantwortet werden.
Auf Rückfragen der Ausschussmitglieder geht Herr Goetzmann ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.