22.03.2011 - 3.6 Integriertes Klimaschutzkonzept
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister auch alle OBR Ea Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 22.03.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Linke (Koordinierungsstelle Klimaschutz) bringt die Vorlage ein. Ziel ist es, einen Orientierungsrahmen, der zu einem Beschluss der STVV erhoben werden soll, festzulegen.
Herr Heuer informiert aus dem KOUL-Ausschuss. Dort sei die Beschlussvorlage als ausgewogen erachtet worden. Das formulierte Leitbild wird mitgetragen. Einzelmaßnahmen müssen gegeneinander abgewogen werden.
Es gibt einen Ergänzungsantrag der Fraktion B90/Grüne, welcher im KOUL-Ausschuss abgelehnt worden ist.
Auch Herr Jäkel geht auf die Diskussion im KOUL-Ausschuss ein. In Anbetracht der aktuellen Situation bittet er auch den Zusammenhang zu beachten, die Frage des Luftverkehrs maßvoll zu entwickeln.
Frau Hüneke geht kurz auf den Ergänzungsantrag Ihrer Fraktion ein (dieser liegt allen Ausschussmitgliedern nicht vor). Der Antrag ziele darauf ab, die Passage Orientierungsrahmen herauszunehmen. Der KOUL-Ausschuss hatte sich entschlossen, dem Antrag nicht zu folgen.
Frau Wendeler geht auf die Maßnahme zur Wärmedämmung Forcierung aller Gebäude, die älter als 20 Jahre sind und nicht dem Denkmalschutz unterliegen, soweit deren Sanierungszustand unsaniert bzw. teilsaniert ist ein und bittet hier um konkretere Information zur Umsetzung. Frau Wendeler spricht die gestalterischen Fragen an. Bedeutet dies, dass jetzt sanierte Stuckfassaden nochmals zu dämmen wären?
Herr Linke informiert, dass die Stadt nur die Möglichkeit habe, bei den im eigenen Eigentum befindlichen Gebäuden die notwendigen Eigentümerentscheidungen über den Umfang der Dämmung zu treffen, im Übrigen stehe natürlich den anderen Gebäudeeigentümern zu, Entscheidungen zu treffen. Daher sei die Maßnahme auch so formuliert, dass die Stadt darauf hinwirken möge, die Sanierung zu forcieren, zumal es seitens der Stadt aus rechtlichen Gründen in den Fällen auch keinen Zwang geben könne.
Herr Pfrogner appeliert an das Bewusstsein. Hier handelt es sich um ein sehr komplexes Feld. Würde sich aus der Vorlage ein Zwang ergeben, müsse eine Ablehnung erfolgen. Sollte es als Empfehlung angesehen werden, dann wäre die Zustimmung möglich.
Herr Jäkel berichtet, dass der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im KOUL-Ausschuss mit 1/6/1 abgelehnt worden sei.
Frau Hüneke betont, dass darauf hingewirkt werden müsse, in der Stadt konkrete Fortschritte zu erzielen.
Die unveränderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das nachfolgende Leitbild (Anlage 1) sowie die dazugehörigen Maßnahmen (Anlage 2) bilden den Orientierungsrahmen für die Klimaschutzpolitik der LHP.
2. In Abhängigkeit von der Entwicklung der städtischen CO2-Bilanz sollen weitere Maßnahmen (Anlage 3) Berücksichtigung finden.
3. Konkrete Entscheidungen sind mit gesonderten Beschlussvorlagen vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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324,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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