26.04.2011 - 3.5 Keine Beeinträchtigung des Kulturstandortes Sch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eine Einbringung erfolgt nicht.

 

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass in dem Antrag zu unterschiedlichen Punkten Stellung genommen werden muss.

Zum ersten Satz des Antrages – keine Wohnbebauung in der Schiffbauergasse – besteht Einvernehmen mit der Verwaltung.

Am Standort der Schiffbauergasse ist ein Boardinghaus genehmigt worden; hier handelt es sich um so etwas wie einen Beherbergungsbetrieb mit dem Anspruch eines längeren Aufenthaltes. Ein Boardinghaus ist keine Wohnbebauung. Den über den Antragstext vermittelten Zusammenhang zwischen einer Wohnbebauung und einem Boardinghaus kann die Verwaltung nicht teilen. Herr Goetzmann verweist hier auf verschiedene Rechtsprechungsstellen.

Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit eine rechtmäßig erteilte Baugenehmigung aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zurück zu nehmen.

 

Herr Goetzmann fasst zusammen, dass die Verwaltung der Auffassung ist, dass die Baugenehmigung rechtmäßig erteilt worden ist und nicht auf der Grundlage eines STVV-Beschlusses zurück genommen werden kann. Die Zielrichtung, keine Wohnbebauung an dieser Stelle, wird durch die Verwaltung verfolgt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende regt an, den zweiten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen und den ersten und dritten Absatz zu belassen. Auch Herr Heuer und Frau Hüneke schließen sich dem an.

 

 

Herr Pfrogner unterbreitet den Vorschlag, nicht nur den Hauptausschuss und Kulturausschuss zu informieren, sondern zusätzlich auch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen. Für die Terminstellung könnte statt April 2011 Mai 2011 festgelegt werden.

 

 

Herr Goetzmann äert keine Einwände, die 3 genannten Ausschüsse vor der Sommerpause zu informieren.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird gebeten, dass die erbetene Stellungnahme  bereits im Vorgriff auf die entsprechenden Ausschusssitzungen den Mitgliedern zukommen sollte.

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dagegen aus, dass der Kulturstandort Schiffbauergasse durch eine Wohnbebauung eingeschränkt wird.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rücknahme der Baugenehmigung für ein Boardinghouse zu veranlassen.

Dem Hauptausschuss, und dem Ausschuss für Kultur und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen ist im April Mai 2011 eine rechtliche Stellungnahme zu den in diesem Zusammenhang bisher gefassten Beschlüssen sowie zu den Möglichkeiten für die Sicherung eines uneingeschränkten Veranstaltungsbetriebs im Kulturstandort vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0