26.04.2011 - 3.4 Auslegung des Nahverkehrsplans 2012-2016

Beschluss:
vertagt
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Herr Teuteberg und Herr Lehmann bringen den Antrag bzw. Änderungsantrag ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass es sich hierbei um 2 verschiedene Anträge handelt (kein Änderungs- oder Ergänzungsvorschlag).

 

 

Herr Goetzmann äert zum Formalen, dass er den Antrag der CDU-Fraktion so verstanden habe, dass er an den Beschlusstext des Ursprungsantrages angefügt werden soll.

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2007-2012 erfolgt mit fixierten Rahmenvorgaben für den ÖPNV. Dies erfolgt in Abhängigkeit von Budget (mittelfristige Finanzplanung) Der Fahrplan konkret wird durch den beauftragten Verkehrsbetrieb erarbeitet.

 

Ein Beteiligungsprozess äquivalent eines Bebauungsplanverfahrens würde dazu führen, dass dieser erst im Herbst 2012 verabschiedet werden könnte (Vorläufe für Vorlagen entsprechend Geschäftsordnung STVV).

Weiterhin schätzt Herr Goetzmann ein, dass es zu 95 % Einwendungen/Hinweise/Einzelwünsche etc. von Bürgern geben wird, die entweder nicht die abstrakte Ebene der Rahmenvorgaben betreffen, sondern z.B. den Fahrplan, oder aber wegen des vorgegebenen Budgetrahmens keine Berücksichtigung finden können. Er äußert die Befürchtung, dass durch den größeren Beteiligungsrahmen eine große Erwartungshaltung entsteht, die im Ergebnis nicht

erfüllt werden kann.

 

 

Herr Goetzmann stellt anhand von 2 Folien den Projektplan 2011-12 mit Auslegung und Projektplan 2011 ohne Auslegung vor (sh. Anlagen).

Ohne Auslegung könnte die Beschlussfassung des Nahverkehrsplanes Potsdam 2012 – 2016 im Januar 2012 erfolgen. Mit Auslegung im Herbst 2012. Die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit über eine Reihe von Workshops ist in jedem Fall vorgesehen.

 

 

Frau Hüneke bittet um Vertagung zur Beratung in der Fraktion. Herr Lehmann schließt sich dem an. Er bittet jedoch, den Antrag erst wieder in der Sitzung am 24.5.11 auf die Tagesordnung zu nehmen. Dann ginge es um die Frage einer großen oder eingeschränkten Beteiligung.

 

 

Herr Heuer äert, dass es für ihn vorstellbar sei, den Beschluss heute zu fassen und präferiert hier die Auslegung für alle.

 

 

Herr Teuteberg hält fest, dass die Verwaltung – trotz Zurückstellung des Antrages – beginnen kann, da beide Pläne (ob mit od. ohne Auslegung) am Beginn identisch sind.

 

 

Seitens der Ausschussmitglieder erfolgt durch Kopfnicken Einverständnis, den Antrag bis zur zweiten Mai-Ausschusssitzung zurück zu stellen.

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Anlagen