24.05.2011 - 3.6 Billigung der Abwägung - Satzungsbeschluss zum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschussvorsitzende erinnert, dass auch diese Vorlage aus der Ausschusssitzung am 10.5.2011 zurück gestellt worden ist.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung informiert, dass es neben einem Neubau auch seit zwei Jahren eine gültige Baugenehmigung für sechs Reihenhäuser im Baufeld WA 3 gibt. Angesichts dessen wäre eine Ergänzung des Bebauungsplanes mit gestalterischen Festsetzungen für dieses Baufeld zwar möglich, würde jedoch zu einem Zeitverzug bei der Festsetzung der Satzung führen. Die o. g. Baugenehmigung behält trotz der Präzisierung mit gestalterischen Festsetzungen ihre Gültigkeit.

 

 

Herr Graumann (Stadterneuerung und Denkmalpflege) bedauert auf die Frage, ob der Bauherr ggf. hinsichtlich der Firsthöhe und Traufhöhe an den Nachbargebäuden (Anlehnung an die Estorffhäuser) eine entsprechende Anpassung seines Bauvorhabens vornehmen würde, keine Einschätzung geben zu können.

Herr Graumann macht nochmals aufmerksam, dass die Aufnahme von gestalterischen Festsetzungen ein erneutes Beteiligungsverfahren (d.h. erneute öffentliche Auslegung) nach §§ 3 und 4 BauGB erfordern würde. Damit könne mit einem Satzungsbeschluss frühestens Ende des 1. Quartals 2012 gerechnet werden und damit verbunden würde weiterer Zeitverzug für die Realisierung des Weges eintreten.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Pfrogner teilt Herr Graumann mit, dass die Baugenehmigung nach § 33 BauGB erteilt worden ist. Auch eine Genehmigung nach § 34 BauGB wäre möglich gewesen. Ebenso informiert er, dass es bis jetzt keinerlei Einwendungen zum Bebauungsplanverfahren gegeben habe.

 

 

Herr Wiggert bedauert, dass die Information zur bereits erteilten Baugenehmigung nicht schon in der vergangenen Ausschusssitzung gegeben worden ist.

 

 

Die unveränderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.       Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus einem vereinfachten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird gebilligt (siehe Anlage 1).

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 14 A „Kirschallee/Habichtweg“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörende Begründung gebilligt (siehe Anlage 2).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2

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Anlagen zur Vorlage