07.06.2011 - 4.1 Erneuerung eines Teilabschnittes der Fahrbahn i...

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Herr Praetzel (FB Grün- und Verkehrsflächen) berichtet, dass die Krankenhauszufahrt zwischen der Zeppelinstraße und dem St. Josefs Krankenhaus sich im letzten Abschnitt der Zimmerstraße noch in einem unbefriedigenden Zustand befindet. Die Nutzung für Rettungsfahrzeuge kann aufgrund der Unebenheiten nur mit eingeschränkter Geschwindigkeit erfolgen. Die Verwaltung beabsichtigt, den betreffenden Fahrbahnabschnitt zu erneuern. Er wird, wie die übrigen vorhergehenden Abschnitte, durch einen Asphaltbelag ersetzt. Die Durchführung dieser Maßnahme ist vom 01.07.2011 bis 31.08.2011 vorgesehen. Die Zufahrt zum Krankenhaus wird jederzeit gewährleistet.

Darüber hinaus wird ein Teilabschnitt der Zimmerstraße ebenfalls in Pflaster erneuert. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt des Berufsbildungswerkes Brandenburg und dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen zur Förderung der Ausbildung von Steinsetzern. Es werden Auszubildende aus Polen, der Schweiz und Brandenburg eine Woche lang im Zeitraum vom 12.09.2011 bis 16.09.2011 ihr Können unter Beweis stellen. Diese Maßnahme wird vom Land Brandenburg gefördert.

(sh. Protokollanlage)

 

 

Frau Hüneke erhebt gegen diese Maßnahme Protest. Sie macht aufmerksam, dass sie nicht Bestandteil der abgesprochenen Maßnahmen sei. Bei diesem Pflaster handelt es sich um ein glattes Pflaster. Frau Hüneke hält die Maßnahme für vollkommen unverträglich; außerdem entspreche sie nicht der Beschlusslage.

 

 

Herr Praetzel bestätigt, dass ursprünglich vorgesehen war, Asphalt auf Pflaster aufzubauen.

Der offene Bereich mit einer Länge von 37 m wird vom Krankenhaus nach wie vor bemängelt. Der Gradientenausgleich ist mit dem technischen Leiter des Krankenhauses besprochen worden, um zu vermeiden, dass die Rettungsfahrzeuge im Einfahrtsbereich aufsetzen. Hierbei handelt es sich um eine technisch machbare Lösung in dem Bestreben, die gesamte Zimmerstraße wieder herzustellen.

 

 

Frau Hüneke verweist auf die Denkmalbereichssatzung und den Beschluss zum Umgang mit Natursteinpflasterstraßen. Ihrer Auffassung nach, könne die Höhendifferenzangleichung auch auf andere Art vorgenommen werden. Sie betont mit Verweis auf den Asphalt in der Posthofstraße, dass die Verwaltung auch an anderer Stelle entgegen den Beschlüssen handeln würde.

 

 

Auch Frau Engel-Fürstberger schließt sich der Meinung an. Grundsätzlich sollte man sich zum Erhalt des positiven Erscheinungsbildes in der Stadt Potsdam bekennen. Frau Engel-Fürstberger drängt auf eine andere Variante.

 

 

Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass es sich hier um eine Mitteilung der Verwaltung handelt. Sollte es seitens einzelner Ausschussmitglieder Änderungsbedarfe geben, so besteht die Möglichkeit der Antragsstellung.

 

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Anlagen

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