07.06.2011 - 3.3 Ausführende Arbeiten Sanierungsgebiet Findling ...

Beschluss:
zurückgezogen
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Auch hier handelt es sich um eine Wiedervorlage.

 

Herr Graumann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) bestätigt, dass es der Tatsache entspricht, dass in einem Vertrag zur steuerlichen Vergünstigung nach § 7 h EStG ein Büro genannt worden ist. Dies ist inzwischen korrigiert bzw. angepasst worden. Dem Vertragspartner wird der geänderte Vertrag umgehend zugehen.

 

 

Mit der Maßgabe, dass die Äerung der Verwaltung, dass keine Fremdvergabe erfolgt, im Protokoll festgehalten wird, erklärt Herr Kirsch den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt.

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