28.06.2011 - 3.7 Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
vertagt
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Frau Gültekin (Behindertenverband) nimmt das Rederecht wahr und nimmt Bezug auf das Schreiben des Allgemeinen Behindertenverbandes im Rahmen der Auslegung des Satzungsentwurfs und schließt sich dem an.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) geht auf die Historie ein. Mit einem Beschluss der STVV im März 2010 ist die Verwaltung beauftragt worden, die Stellplatzsatzung abzuschaffen, oder deren Regelungsgegenstände zu reduzieren. Die Verwaltung hat im Herbst vergangenen Jahres die Kernprinzipien bekannt gegeben; dies hatte zu kontroverser Diskussion geführt. In Folge wurde die Stellplatzsatzung öffentlich ausgelegt.

Den Ausschussmitgliedern ist eine Gegenüberstellung der bisherigen Satzung von 2005 und der aktuell vorbereiteten zugeleitet worden.

Hinsichtlich der Reduzierung von KFZ-Stellplätzen in Bereichen mit ÖPNV-Anbindung erläutert Herr Goetzmann, dass die Entscheidungen der Bauaufsicht nicht anhand des heute geltenden ÖPNV-Fahrplan getroffen werden, sondern orientiert sich an Nahverkehrsplan, abhängig von der Bedienungshäufigkeit.

 

 

Herr Jäkel stellt folgende 2 Änderungsanträge:

-          § 3 (3) Soweit der Stellplatzbedarf nach der Fläche der baulichen Anlage zu bemessen ist, sind die Flächen nach DIN 277-1 und DIN 277-2 (in der jeweils geltenden Fassung) zu ermitteln. Bei Nutzungsänderungen wird einmalig die Herstellung bzw. Ablösung von zwei notwendigen Stellplätzen je Baugrundstück erlassen.

-          In der Anlage 2 Richtzahlenliste, lfd. Nr. 1.1 Wohnungen in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten bei in Spalte 3 (für Kfz sonstiges Stadtgebiet) und 4 (für Kfz Minderungsgebiete wie in Anlage 1 dargestellt) jeweils statt 0,5 – neu 1,0.

Im Falle der Abstimmung bittet er diese getrennt für beide Anträge vorzunehmen.

 

 

Herr Teuteberg erinnert, dass der von Herrn Goetzmann eingangs angesprochene Beschluss auf Initiative seiner Fraktion gefasst worden ist und begrüßt grundtzlich die Stellplatzsatzung in der vorliegenden Form. Erkennbar sind jetzt weniger Regelungen enthalten. Jedoch erschließt sich ihm die bereits im August 2010 angesprochene Regelung, dass bei Ein- und Zweifamilienhäusern kein Stellplatznachweis erforderlich ist, aber bei Häusern mit 3 WE 1,5 Stellplätze nachzuweisen sind, nicht. Auch spricht Herr Teuteberg nochmals die Reduzierung notwendiger Stellplätze bei guten ÖPNV-Anbindungen kritisch an und sieht hier eine doppelte Benachteiligung für die Bauherren, mit weniger guter ÖPNV-Anbindung (Quersubventionierung ÖPNV und fehlender Stellplatznachweis). Hier spricht er sich für eine einheitliche Regelung, Reduzierung um 50 % ohne Becksichtigung der ÖPNV-Anbindung, aus.

 

 

Herr Klipp berichtet, dass die Stellplatzsatzung am Rande auch in der letzten Sitzung des Gestaltungsrates angesprochen worden ist. Es gibt Beispiele (z.B. in der Behlertstr.), wo die Bewohner kein Auto haben und trotzdem Stellplätze bauen oder ablösen müssen und Beispiele für andere Bauherren, die für ihre Projekte 1 Stellplatz je Wohneinheit bauen werden, egal ob es eine Stellplatzsatzung gibt oder nicht..

 

 

Herr Kirsch äert als Unternehmer, dass die Stellplatzablöse wichtig sei, um gerade im innerstädtischen Bereich Stellplätze zu finanzieren (Schaffung öffentlichen Parkraumes). Deshalb sind seines Erachtens keine Änderungen notwendig.

 

 

Herr Klamke teilt in Bezug auf den Hinweis von Herrn Teuteberg zur ÖPNV-Anbindung mit, dass er persönlich sich für eine gute ÖPNV-Anbindung entschieden habe und im Ergebnis die Zahl der Familien, die im Ballungsgebiet ein Auto haben, sinkt.

 

 

Herr Pfrogner macht die theoretische Frage auf, dass in der Regel 3 Stellplätze für jedes Auto benötigt werden (am Wohnort, an der Arbeitsstätte und beim Einkauf). Auch bei Vorhaben, wie seniorengerechte Wohnungen, bei denen die Nutzer in der Regel kein oder wenig Bedarf haben, stellt sich die Frage des Besucherverkehrs.

 

 

Herr Goetzmann weist auf den Verdrängungseffekt hin. Bestimmte Fragen können nicht mit der Stellplatzsatzung gelöst werden. Das Pendant dazu ist die Parkraumbewirtschaftung.

Bzgl. des 1. Änderungsantrages von Herrn Jäkel informiert Herr Goetzmann, dass es sich um einen Regelungsinhalt handelt. Zum Beispiel handelt es sich um die Situation eines Grundstückes mit beengten Verhältnissen. Aufgrund der Nutzungsänderung erhöht sich ggf. der erforderliche Stellplatznachweis. Deshalb wird vorgeschlagen, bei geringfügigen Veränderungen (einmalig pro Grundstück) mit einem solchen Erlass entgegen zu kommen.

 

 

Die 2. Lesung zur Vorlage erfolgt in der nächsten Sitzung; dabei sind die beiden von Herrn Jäkel gestellten Änderungsanträge getrennt mit abzustimmen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=5435&TOLFDNR=69547&selfaction=print