28.06.2011 - 3.2 B-Plan Schwanenallee (Wiedervorlage)

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Teuteberg bringt den Antrag nochmals ein. Ein Gespräch mit der Verwaltung hat stattgefunden; weiterhin bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen.

Die Fraktion FDP hält den Antrag so wie er ist für entscheidungsreif und stellt ihn unverändert zur Abstimmung.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) unterbreitet das Angebot, vorgreifend auf die BE zum TOP 4.3 bereits jetzt zu den Vorhaben Kongsnaes zu informieren.

 

Seitens der Ausschussmitglieder erfolgt Zustimmung.

 

Herr Goetzmann informiert anhand von Plänen über die 5 aktuell vorliegenden Anträge (3 Bauanträge für die Landseite, 2 Bauanträge auf der Wasserseite).

-          Eine Tiefgarage soll es nicht mehr geben; einzelne Bestandsgaragen werden abgebrochen und durch neue sowie Stellplätze auf der Freianlage ersetzt.

-          Im Bereich des Kapitänshauses wird es keine Veränderung zur bisherigen baulichen Bestandssituation geben.

-          Im Bereich der Matrosenkaserne erfolgt im Lückenbereich eine Ergänzung / Wegnahme der veränderten Fensterstrukturen / Wiederaufnahme des historischen Bildes.

-          Die Bootshalle erfährt maßgebliche Veränderungen in der Frage der Nutzung (Einbau von Wohnung). Die Veranstaltungsnutzungen sollen, wenn erforderlich im Bereich der Ventehalle durchgeführt werden. Im Grundsatz fast die gleiche Struktur des Gebäudes. Der rückwärtige Anbau bleibt Teil des Antrages und ist mit der Denkmalpflege abgestimmt.

-          Hinsichtlich der Steganlagen wird es nicht mehr 3 geben, sondern 1 Steganlage mit entspr. Dalben (geeignet sowohl für die Bedienung der Fahrgastschifffahrt als auch zum Ein- und Ausstieg für die Royal Luise) sowie die Steganlage in abgeknickter uferparalleler Form (beruhend auf der Abstimmung mit der Denkmalpflege) zur weiteren Sicherung von Liegeplätzen. Insgesamt sind 30 Liegeplätze vorgesehen (2 Gastlieger, 22 für auszustellende Boote und 6 Liegeplätze für Mieter), die zugehörigen Geschäftsräume eines Handels mit historischen Booten und Nachbauten werden auf der Landseite im Bereich der Matrosenstation eingeordnet.

-          Die Ventehalle wird 60 Sitzplätze im Innenraum und zusätzlich 32 Sitzplätze in der Verandasituation (zu öffnende Verandaverglasung), so dass es in der Summe 60 + 32 Innenplätze zzgl. Außenplätze (zusammen 30 Plätze in der Bastion), sowie den Küchenanbau geben wird. Der Anbau nimmt alle technischen Installationen auf, so dass in der Ventehalle nur der Einbau eines behindertengerechten WC notwendig wird

-          Eine Biergartennutzung ist nicht mehr vorgesehen. Zusätzlich zu den 6 Stellplätzen wird es 2 Behindertenparkplätze geben. Vor der Ventehalle wird eine Spundung mit steinernem Ufergewände angebracht.

 

Hinsichtlich der von Frau Engel-Fürstberger verteilten Papiere von Herrn Rechtsanwalt Geulen und von Prof. Otto zur Diskussion der Frage eines Bebauungsplanes macht Herr Goetzmann aufmerksam, dass diesen Papieren das Voranstellen des Sachverhaltes fehlt. Die wesentlichen Fakten hat die Verwaltung deshalb zusammengestellt.

Den Ausschussmitgliedern wird als Tischvorlage die Stellungnahme der Verwaltung zu den beiden v.g. Papieren ausgereicht. Herr Goetzmann geht auf die Eckpunkte erläuternd ein.

 

 

Auf die Nachfragen verschiedener Teilnehmer geht Herr Goetzmann ein.

Herr Pfrogner bedauert die Ausreichung als Tischvorlage und sieht sich außerstande das Papier entsprechend zu deuten. Er bittet um Auskunft, wo in Anbetracht des aktuell vorgestellten Vorhabens jetzt noch Konflikte bestehen bzw. was von einem Bebauungsplanverfahren erwartet wird?

 

 

Frau Hüneke nimmt Bezug auf den in der Verwaltungsstellungnahme angesprochenen Vermerk vom 26.11.2009. Ihres Erachtens bestehen hier große Differenzen (z.B. sei der Küchenanbau zu groß).

 

 

Herr Kutzmutz erinnert daran, dass in einem Bebauungsplanverfahren die Möglichkeit zur Ordnung entwickelt werden kann. Zeit für ein weiteres Nachdenken sei sinnvoll. Er würde sich für einen B-Plan entscheiden.

 

 

Herr Teuteberg betont, dass es einen politischen Spielraum zum Treffen von Entscheidungen gibt, d.h. die Bündelung der verschiedenen Interessen in einem Bebauungsplanverfahren.

 

 

Herr Lehmann hält es nicht für zwingend notwendig, einen B-Plan aufzustellen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein B-Plan zu spät; deshalb würde er den Antrag heute ablehnen. Der Vertrauensschutz berechtigt, Schadenersatz-ansprüche aufzumachen. Seines Erachtens sei der Schaden für die Stadt ohne B-Plan kleiner, als wenn der Grundstückserwerber Ansprüche geltend macht, weil er das Projekt nicht realisieren kann.

 

 

Frau Hüneke fragt nach, welche Größe der Bootsschuppen ursprünglich gehabt hatte.

 

 

Herr Goetzmann erwidert, dass dieser ca. die dreifache Größe des Küchenanbaus hatte.

 

 

Herr Klipp teilt mit, dass der Grundstücksverkauf aufgrund eines Exposeés erfolgt ist. Jetzt liegen die Spielräume zur wirtschaftlichen und zeitgemäßen Nutzung des Grundstückes beim Eigentümer. Wenn man dies ausschließen wolle, müsse man ein anderes Verfahren der Vergabe des Grundstücks wählen.

 

 

Den Hinweis von Frau Hüneke hinsichtlich bestehender Differenzen (sh. Auszug aus dem Vermerk vom 26.11.2009) aufgreifend, informiert Herr Goetzmann, dass es sich um ein nicht umfassend wiedergegebenes Zitat handelt, die Zusicherung umfasst eine Vielzahl von Positionen auf eineinhalb Seiten, u.a. auch zum Küchenanbau. Unstreitig jedoch ist die Differenz zwischen 60 Gastplätzen oder 92. Herr Goetzmann erläutert, dass sich aus der Zusicherung nicht eine 1:1 Umsetzung ergebe, sondern die Prüfung und Betrachtung im Einzelnen vorgenommen werden muss.

In Anbetracht des Antrages der FDP-Fraktion stellt Herr Goetzmann die Frage an den Antragsteller nach dem Planungsziel. Für eine Veränderungssperre müssten konkrete Planungsziele benannt werden, denen das Vorhaben belegbar entgegen steht. Der alleinige Wunsch einer detaillierten Betrachtung widerstreitender Interessen ist nicht ausreichend für die Sperrwirkung gegenüber einem Bauvorhaben.

 

 

Herr Pfrogner hinterfragt den Inhalt des § 35 (3) Nr. 5 BauGB. Er empfiehlt eine sachliche Beurteilung und Klärung der Zielstellung. Die abschließende Behandlung des Antrages sollte auf die August-Sitzung vertagt werden.

 

 

Herr Goetzmann macht aufmerksam, dass die heute vorgestellten neuen Anträge entsprechende Korrekturen aufgenommen haben und sich jetzt in einem Genehmigungsverfahren befinden.

 

 

Herr Teuteberg hält an der Zielsetzung, einen B-Plan aufzustellen, fest.

 

 

Frau Hüneke ergänzt, dass der historische Wiederaufbau der Ventehalle in dem B-Plan festgeschrieben werden sollte und die Sanierung des historischen Bestandes.

 

 

Herr Goetzmann hinterfragt nochmals den Konflikt zwischen den genannten Zielen und dem vorgestellten Vorhaben.

 

 

Frau Hüneke beklagt, dass der angesprochene Vermerk vom 26.11.2009 nicht im vollen Wortlaut vorliegt und fragt, ob der Hauptausschuss eine Veränderungssperre erlassen dürfe?

 

 

Herr Goetzmann verneint dies mit Hinweis auf die Kommunalverfassung, der Erlass einer Veränderungssperre sei ausdrücklich der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.

 

 

Frau Hüneke bittet folgende Unterlagen mit dem Protokoll zur Verfügung zu stellen:

-          Abbildung des Bootsschuppens (historisch) und

-          Grundriss Lageplan (alt und neu)

Die Verwaltung ergänzt ihrerseits diese Unterlagen um eine vollständige Ausfertigung der Zusicherung vom 26.11.2009 / 05.01.2010.

 

Der Antrag wird in unveränderter Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Wasserseite Schwanenallee einen B-Plan zu erstellen. Von der Erteilung von Baugenehmigungen vor einem B-Plan-Verfahren ist abzusehen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            3

Ablehnung:                            4

Stimmenthaltung:              0

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

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Anlagen