13.09.2011 - 4.5 Information zur Umsetzung des Beschlusses vom 0...

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Herr Kalesse (Untere Denkmalschutzbehörde) bestätigt, dass die Bildung eines Denkmalbeirates bisher nicht erfolgt sei. Dies begründet sich darin, dass vom Zeitpunkt der Beschlussfassung bis heute verschiedene Regelungen erfolgt sind.

So ist zwischenzeitlich die Pufferzonenregelung für das UNESCO-Welterbe in Kraft getreten, mit deren Hilfe die besonderen Anforderungen an den Umgebungsschutz geregelt werden. Die Bildung des Gestaltungsrates ist erfolgt, welcher sich erfolgreich mit der Neubauarchitektur für Potsdam auseinandersetzt und auch wiederholt mit den Problemen von zeitgenössischer Architektur in der Nähe von Denkmalen konfrontiert gewesen ist.

Mit diesen beiden Instrumentarien werden die denkmalpflegerischen Belange stärker berücksichtigt als  zuvor.

Da der Denkmal(bei)rat nur zu Grundsatzfragen gehört werde soll, weil das laufende Geschäft der Verwaltung in einem derartigen Gremium nicht behandelt werden kann (Fristenregelung, Benehmensregelung mit dem BLDAM, etc.), stellt sich die Frage, ob die Notwendigkeit der Wahrung der Belange der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes durch die neu geschaffenen Möglichkeiten, diese zu berücksichtigen, inzwischen nicht hinreichend abgedeckt sind. Unbenommen bleibt es, die vorhandenen Ausschüsse für grundsätzliche Fragestellungen zu nutzen, wie bisher auch.

Grundsatzfragen werden vom Landesdenkmalbeirat Brandenburg gem. § 18 Denkmalschutzgesetz behandelt. Es ist nicht erkennbar, dass genügend grundtzliche Fragestellungen bestehen, welche die Berufung eines derartig großen Gremiums (ca. 17 Mitglieder) den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt. Herr Kalesse ergänzt, dass für den Gestaltungsrat zur Zeit jährlich 80.000 €r Geschäftskosten angesetzt werden. Ein Denkmal(bei)rat wäre kaum mit weniger Aufwand zu betreiben.

glicherweise könnte die Arbeit der Denkmalpflege in Form von Berichten transparenter gemacht werden.

 

 

Frau Hüneke stellt dar, dass die Denkmalpflegebelange von starkem öffentlichen Interesse sind. Einzelfragen, wie Abwägungen, die die Satzungsgebiete betreffen, wäre ihrer Meinung nach ein Tatbestand für die Beiratsberatung. Auch Vorkommnisse, wie Abrisse von Denkmalen, sollten verhindert werden. Ferner könnte die Gestaltung von Dachgauben dort diskutiert werden.

 

 

Herr Klipp greift die von Herrn Kalesse angeführten geänderten Randbedingungen (Regelung Pufferzonen und Wirken des Gestaltungsrates) auf. Entgegen der Vorstellung von Frau Dr. von Kuick-Frenz im Juni 2008 beabsichtigt die Verwaltung zwischenzeitlich nicht mehr einen Denkmalbeirat zu bilden. Es gibt einen Landesdenkmalbeirat und einen Landeskonservator.

Zudem verweist Herr Klipp darauf, dass beim Gestaltungsrat ganz bewusst der externe Sachverstand herangezogen wird. Fachleute zur Beurteilung des Aspektes Denkmapflege gibt es bereits in der Unteren Denkmalpflegebehörde.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder kritisieren das Verhalten der Verwaltung. Wenn die Verwaltung zwischenzeitlich hinsichtlich der Umsetzung des Beschlusses zu einer anderen Auffassung gekommen ist, hätte dies in Form einer Vorlage des Oberbürgermeisters in die Stadtverordnetenversammlung transportiert werden müssen.

 

 

Herr Kalesse verweist zudem auf den rechtlichen Aspekt, dass zur Behandlung von privaten Denkmalen im Denkmalbeirat immer auch das Einverständnis des Eigentümers erforderlich ist. Die Frage von Abrissen von Denkmalen stellt sich in Potsdam so gut wie gar nicht. Die Entscheidungen werden durch das Landesdenkmalpflegeamt gefällt.

 

 

 

Der Ausschuss hält abschließend an seiner Auffassung fest, dass bei Nichtumsetzung eines Beschlusses eine Information in Form einer Vorlage durch den Oberbürgermeister erforderlich ist.

Der Ausschussvorsitzende wird ein formelles Anschreiben an den Oberbürgermeister richten.

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