27.09.2011 - 3.8 Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße / Am Si...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kahle bringt die Vorlage ein.

 

 

Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag und erläutert diesen:

1.      Die private Grünfläche, Flurstück 1428, Flur 8, wird in WA umgewandelt

2.      Die Gewerbefläche 3 wird in eine MI-Fläche geändert.

 

 

Nach kurzer Diskussion zu den von Herrn Lehmann vorgebrachten Änderungsanträgen wird gebeten, folgende Aussage von Herrn Kahle im Protokoll festzuhalten: „Wenn Regelungen nach § 34 BauGB regelbar sind, dann ist ein aufwändiger B-Plan nicht erforderlich“.

 

Herr Lehmann zieht daraufhin den 1. Änderungsantrag zurück.

 

 

Hinsichtlich des 2. Änderungsantrages von Herrn Lehmann erläutert Herr Kahle, dass auf dieser gewerblichen Fläche die gewerbliche Nutzung ermöglicht werden soll. Die Notwendigkeit für die Gewerbefläche geht aus dem STEK Gewerbe hervor. Dies ist durch die STVV mit der Zielstellung beschlossen worden, weitere gewerbliche Flächen zu sichern. Hier handelt es sich um eine andere Qualität als bei Gewerbeflächen im Innenstadtbereich.

 

 

Herr Klipp ergänzt, dass die Verwaltung der Umwandlung der Gewerbefläche in Mischgebiet nicht folgen wird.

 

 

Herr Kahle verweist auf die formelle Seite. Sollte dem Antrag von Herrn Lehmann auf Umwandlung der Gewerbefläche in Mischfläche gefolgt werden, müsse eine nochmalige Behördenbeteiligung erfolgen. D.h. die Vorlage müsse zurückgezogen werden.

 

 

Herr Klipp bittet zu beachten, dass es sich hier um den Beschluss zur öffentlichen Auslegung handelt. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wird den Stadtverordneten vorgelegt werden.

 

 

Nach weiteren kurzen Äußerungen der Teilnehmer wird folgender Änderungsantrag von Herrn Lehmann zur Abstimmung gestellt:

„Die Gewerbefläche 3 wird in eine MI-Fläche geändert.“

Abstimmung: 1/5/3 – damit abgelehnt.

 

 

Die Vorlage 11/SVV/0596 wird in ungeänderter Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 128 „Trebbiner Straße/Am Silbergraben“ ist gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (s. auch Anlage 1).

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 128 „Trebbiner Straße / Am Silbergraben“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              3

 

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Anlagen zur Vorlage