27.09.2011 - 3.7 Satzung über die Veränderungssperre im Bereich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kahle (Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Um ein Baugesuch zurückstellen zu können, schlägt die Verwaltung zur Sicherung der Planungsziele vor, eine Veränderungssperre zu beschließen. Herr Kahle gibt Erläuterungen an Hand des Planes.

 

 

Herr Kirsch erkundigt sich, ob Mittel zur langfristigen Planung und den Erwerb vorhanden sind?

 

 

Herr Kahle informiert, dass es hier nicht um die Sicherung/Herstellung des Uferweges gehe, sondern um eine angemessene Freihaltung der Uferzone zum Schutz von Natur und Umwelt. Der Erlass einer Veränderungssperre kann eine Verhandlungshilfe gegenüber dem Bauwilligen sein, das Bauvorhaben zu überdenken.

Der Ortsbeirat Neu Fahrland wollte der Veränderungssperre nicht zustimmen. Dies unter dem Aspekt, keine zu scharfen Instrumente wählen zu wollen; spricht sich jedoch trotzdem für den Uferbereich aus.

 

 

Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass der Ortsbeirat sich für eine weichere Variante ausgesprochen hat, jedoch von Seiten der Verwaltung mitgeteilt worden ist, dass die weichere Variante (Verhandlung mit dem Bauwilligen) nicht zu dem gewünschten Ziel geführt hat.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans „Nordufer Insel“ (OT Neu Fahrland) der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 14 BauGB gemäß Anlagen 1 und 2.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2

 

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Anlagen zur Vorlage