11.10.2011 - 3.1 B- Plan Nr. 122 (Wiedervorlage)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage war zurückgestellt worden, um der Verwaltung Gelegenheit zu geben, sich zur Terminierung des weiteren Verfahrens ergänzend zu positionieren.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) führt aus, dass die Verwaltung den Antragstext dahingehend versteht, dass ein inhaltlich präzisierter Bebauungsplanentwurf gemeint ist, nicht der förmliche Abschluss des Verfahrens. Ein solcher könne etwa 9 Monate nach der Aufnahme in die Priorität 1 der Verbindlichen Bauleitplanung vorgelegt werden; die Prioritäteneinordnung sei jedoch Gegenstand der jeweiligen Beschlussfassung der Stadtverordneten zu den entsprechenden Vorschlägen der Verwaltung. Ein fester Termin sei mithin nicht zu benennen.

 

Herr Goetzmann informiert zusätzlich im Nachgang zur vergangenen Sitzung, dass die aus der Sitzung der Kleingartenkommission wiedergegebene Aussage des Geschäftsführers des VGS, wonach die Sparte „Glienicker Winkel“ der Verkleinerung des Geltungsbereiches zugestimmt habe, sich als nicht zutreffend erwiesen habe. Die Verwaltung hat ein klärendes Gespräch mit der Sparte vereinbart; sie wird anlässlich der in der nächsten Sitzungsrunde zur Beratung anstehenden Vorlage zur Veränderung des Geltungsbereichs in der Lage sein, einen präzisen und zutreffenden Sachstand zu berichten.

 

Herr Jäkel stellt den Änderungsantrag:

 

Der Antragstext wird dahingehend geändert, dass im Jahr 2012 der B-Plan-Entwurf vorzulegen ist.

 

Der Antrag 10/SVV/1051  wird in geänderter Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis zum März 2011 im Jahr 2012 den B- Plan-Entwurf Nr. 122 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   6

Ablehnung:      1

Stimmenthaltung:  1