11.10.2011 - 3.2.2 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", T...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein und erutert das vorgesehene Wettbewerbsverfahren. Er verweist auf die Absicht, in einer ersten Wettbewerbsphase auszuloten, inwieweit Veränderungen gegenüber den bestehenden Festsetzungen, etwa hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen, eine insgesamt bessere städtebauliche Lösung erreicht werden kann. Er betont, dass die Stadtverordneten nach dieser Phase (Ergebnisse im ersten Halbjahr 2012) die Freiheit haben, entweder diese Veränderungen wegen erkennbarer Qualitätsgewinne aufzugreifen, oder aber auf der Einhaltung der (engeren) Vorgaben des Bebauungsplanes zu bestehen.

 

Herrkel betont, dass die im Bereich der vorgesehenen 1. Änderung festgesetzte öffentliche Grünfläche zwingend als Grünfläche unangetastet bleiben soll, und dies in den Planungszielen festzuschreiben sei.

 

Herr Goetzmann wirbt unter Verweis auf eine vorliegende Studie zur Realisierung einer Fahrradstation am Hauptbahnhof dafür, im Rahmen des Wettbewerbes Vorschläge machen zu lassen, wie eine solche Nutzung gestalterisch ggf. auch in die öffentliche Grünfläche integriert werden könne. Auch hierzu bestehe weiterhin die volle Entscheidungsfreiheit, wenn entsprechende Vorschläge vorlägen.

 

 

 

Im Zuge der weiteren Diskussion stellt Frau Hüneke folgenden Ergänzungsantrag:

 

3.      Die öffentlichen Grünflächen sollen als solche erhalten bleiben. Es ist zu prüfen, ob die Fahrradstation in den Bahnhofskomplex integriert werden kann.

 

4.      Im Erdgeschoss sollen Nutzungen von öffentlicher Wirksamkeit integriert werden.

 

Herr Teuteberg unterstützt ausdrücklich die Einordnung von öffentlich wirksamen Nutzungen im Erdgeschossbereich des Standortes ILB und hinterfragt, ob dieses Anliegen Bestandteil des Wettbewerbs werde. Er spricht sich dafür aus, dies in den Planungszielen zu berücksichtigen. Er regt ferner an zu prüfen, inwieweit auch eine Einordnung der städtischen Wirtschaftförderung in den Zusammenhang der mit der ILB anzusiedelnden Einrichtungen der Ansiedlungsförderung in Betracht komme.

 

Herr Heuer äert Bedenken gegen die Ansiedlung von Büronutzungen und betont, Wohnungsbauflächen seien dringlicher als gewerblich nutzbare Flächen.

 

Herr Dr. Jacob begrüßt demgegenüber ausdrücklich die Bereitschaft der ILB, sich in der Stadtmitte anzusiedeln, und plädiert für eine Offenheit für den Wettbewerb anstelle zu vieler vorgreifender Einschränkungen.

 

Abstimmung zum Ergänzungsantrag von Frau neke:

7/1/0 – Zustimmung

 

Der Antrag 11/SVV/0679 wird in ergänzter Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straß, Teilbereich An den Nuthewiesen, ist gemäß § 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe auch Anlage 1)

 

2.       Das Änderungsverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2)

 

3.      Die öffentlichen Grünflächen sollen als solche erhalten bleiben. Es ist zu prüfen, ob die Fahrradstation in den Bahnhofskomplex integriert werden kann.

 

4.      Im Erdgeschoss sollen Nutzungen von öffentlicher Wirksamkeit integriert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:    5

Ablehnung:       2

Stimmenthaltung:  1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage