23.05.2002 - 10 Antragsrecht für Fachausschüsse der StVV
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 23.05.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Jäkel empfiehlt die
Zustimmung zu dem Antrag.
Herr
Stephan spricht
sich gegen den Antrag aus.
Frau
Reiß spricht sich
für den Antrag aus. Aus ihrer Sicht besteht kein Unterschied zwischen einem
Antrag und einem Änderungsantrag.
Herr
Lehmann begrüßt den
Antrag und weist darauf hin, dass dieser nicht unterschrieben ist.
Frau
Calek macht
deutlich, dass gemäß § 50 der Gemeindeordnung die Beratung und Empfehlung durch
die Ausschüsse festgeschrieben ist. Es besteht kein Initiativrecht der
Ausschüsse.
Beschlusstext:
§ 21 (1),
Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende
neue
Fassung:
Beschlussvorlagen
und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von
Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und
von Stadtverordneten eingebracht werden.