23.05.2002 - 5 Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 23.05.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Goetzmann erläutert
die Beschlussvorlage.
Herr
Lehmann bittet um
Erläuterung zum § 3 Abs. 5 Satz 1.
Herr
Goetzmann erklärt,
dass sich dies jeweils auf die Baugenehmigungen der einzelnen Gebäude bezieht.
Das
gesamte Bauvorhaben muss spätestens 7 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung
abgeschlossen sein.
Frau
Geywitz stellt
fest, dass die Richtwerte für die Stellplatznachweisquote nicht erfüllt sind.
Wie hoch ist die Unterschreitung?
Herr
Goetzmann weist
darauf hin, dass bis 25 % unterschritten werden kann.
Beschlusstext:
1.
Im Rahmen
der Abwägung gemäß § 1 BauGB wird über die Anregungen und Bedenken der Bürger
und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 16
„Zeppelinstraße/Kastanienallee" entsprechend Anlage 1, 1a und 1b sowie
entsprechend Anlage 2 zu der Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und
Erschließungsplans entschieden.
2.
Der
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 „Zeppelinstraße/Kastanienallee"
wird einschließlich der Vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB gemäß § 10 BauGB
i. V. m. § 7 BauGBMaßnG beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(s. Anlage 3).
3.
Dem
Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16
„Zeppelinstraße/ Kastanienallee" wird zugestimmt (s. Anlage 4).