08.11.2011 - 3.3 Städtebaulicher Vertrag Hermannswerder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Di., 08.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und verweist auf die ausgereichten Unterlagen sowie speziell auf die Karten sowie die Notwendigkeit dieser Vorlage. Ein durchgehender Uferweg ist ebenfalls Bestandteil dieser Vorlage.
Herr Pfrogner stellt fest, dass im Bereich der Südspitze ein Baufeld mit Neubauten vorgesehen ist, und fragt nach der Verträglichkeit der vorgesehenen Baumassen.
Frau Holtkamp verweist hier auf den § 9 des städtebaulichen Vertrags, welcher die vorgesehene Bebauung der Südspitze festschreibt.
Herr Goetzmann weist nochmals darauf hin, dass es im gesamten Areal und vor allem auf der Südspitze erhebliche Einschränkungen durch die vorhandenen Naturgüter gibt. Diese wurden und werden im ausreichenden Maß berücksichtigt, werden jedoch zugleich eine erhebliche Kompaktheit der Bebauung erfordern.
Herr Pfrogner verweist auf den § 2 des Vertrages, wonach ein einfacher bzw. für die Inselspitze ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden sollen. Diese seien dann ebenfalls der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorzustellen.
Herr Kirsch hat folgende Fragen zum Uferweg:
Wie wird dieser gesichert? Wer legt diesen an? Bis wann wird dieser angelegt?
Herr Goetzmann verweist hier auf den § 11 des Vertrages. Dieser fixiert die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten bezüglich der notwendigen Erschließungsanlagen und der Absatz 5 speziell den Uferweg bzw. Inselrundweg. Erschließungsverträge werden neben den reinen Investitionskosten auch die laufenden Unterhaltungskosten regeln.
Zur Zeitschiene können momentan noch keine Aussagen getroffen werden. Da es sich ökologisch gesehen um einen sehr sensiblen Bereich handelt, dauern erfahrungsgemäß auch die Genehmigungsverfahren etwas länger.
Herr Jäkel weist darauf hin, dass einige Flächen nicht voll umfänglich als Ausgleichs- und Ersatzflächen herangezogen werden können, da diese entweder schon Grünflächen bzw. Kleingärten bzw. sogar Naturwald-Flächen sind.
Herr Goetzmann stellt dazu fest, dass es dazu in den noch anstehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren (vgl. § 12) Prüfungen und die entsprechende Festsetzung geben wird.
Saskia Hüneke erkundigt sich, inwieweit sich der Ausschuss heute in Bezug auf die Bauflächen und das Bauvolumen festlegen würde.
Herr Goetzmann macht deutlich, dass dieser städtebauliche Vertrag schon eine gewisse Vorfestlegung darstellt, und zwar für beide Seiten gleichermaßen. Begründete Abweichungen sind aber dennoch auch weiterhin noch möglich.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Anlagen zur Vorlage
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70,1 kB
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246,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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28 kB
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