08.11.2011 - 3.8 Einwohnerversammlung Eiche am 21.06.2011 zur Pl...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Jäkel informiert als Ortsvorsteher Eiche über die stattgefundene Einwohnerversammlung sowie eine Entschließung des Ortsbeirates.

 

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam, §3, Absatz 2b wurde auf Betreiben der Bürgerinitiative „Keine Tram durch Eiche“ die Einwohnerversammlung zu o.g. Thema einberufen.

Vertreter des Bereiches Stadtentwicklung – Verkehrsentwicklung eruterten den Bürgern den Planungsstand sowie die vorliegende Machbarkeitsstudie und standen zur Beantwortung von Fragen den anwesenden Bürgern zur Verfügung.

Im Ergebnis der Einwohnerversammlung (EV) wurden zwei Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise an die Stadtverwaltung verfasst. Diese wurden brieflich an den Oberbürgermeister mit der Aufforderung zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung (nach §3, Abs.2d der Hauptsatzung) gesandt.

Vorschlag 1: Die EV Eiche schlägt vor, jegliche weitere Untersuchungen zu Straßenbahntrassen, die durch die Ortslagen Eiche - Altes Rad bzw. Golm geführt werden sollen, zu unterbinden. Insbesondere soll die direkte Nähe zu existierender Bebauung sowie die Notwendigkeit zum Abriss von Wohngebäuden oder die Nutzung von privaten Vorgärten ein explizites Ausschlusskriterium jeglicher Planungen sein.

Vorschlag 2: Die EV Eiche schlägt vor, bei der Vergabe jeglicher weiterer Aufträge zur Untersuchung der Machbarkeit einer Straßenbahntrasse zum Uni-Standort Golm die Veränderung der Belastung der Buslinien 605/606 durch die Rückkehr zur alten Streckenführung sowie die Verdichtung auf der Regionalbahnanbindung des Bahnhofs Golm einzubeziehen.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

In der Einwohnerversammlung wurde den Bürgern erläutert, dass im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes (StEK) Verkehr die Tramtrasse nach Golm in zwei möglichen Varianten berechnet wurde und dabei die Verdichtung des Regionalbahnverkehrs bereits Berücksichtigung fand.

Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind vor allem Belange für die gesamtstädtische Entwicklung hinsichtlich städtebaulicher, ökologischer, verkehrlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Im Zuge der Beschlussvorlage des StEK Verkehr werden auch die Tramtrassen nach Golm  und die dazugehörigen Berechnungen zur Diskussion gestellt.

 

Die bisherigen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und des StEK Verkehr lassen noch keine gesicherte Entscheidung für oder gegen die Verlängerung der Tramtrasse nach Golm zu.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, eine vertiefende Untersuchung und eine Nutzen-Kosten-Berechnung durchzuführen, um eine gesichertere Basis für eine Entscheidung zu haben. Zu dieser vertiefenden Untersuchung kann auch geprüft werden, ob eine Trassierung ohne den Abriss eines Wohnhauses möglich und ob eine Trasse bis zum Beginn der Kaiser-Friedrich-Straße lohnend sein kann.

 

Auf Grund der gesamtstädtischen Bedeutung der Thematik kann über die weitere Verfahrensweise nicht losgelöst von der Gesamtproblematik Umwelt und Verkehr entschieden werden.

 

Eine eventuelle Straßenbahnanbindung Golm ist im Investitionszeitraum bis 2015 nicht realisierbar.