23.03.2011 - 4.1.4 Essensversorgung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.4
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 23.03.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
10/SVV/0829 Essensversorgung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2011 einen haushaltsbegleitenden Beschluss in die StVV einzubringen, der beinhaltet, dass die LHP für Kinder von Potsdamer Eltern, die Sozialleistungen empfangen und nach eigener Einschätzung den Eigenanteil von einem Euro nicht aufbringen können (sog. Härtefälle), ab 2011 die vollständige Übernahme der Kosten für die Essensversorgung (Frühstück, Mittagessen, Vesper) in Potsdamer Kindertagesstätten (für Kinder im Alter von 0-6 Jahren) und für das Mittagessen in Potsdamer Schulen (Klassenstufe 1-10) übernimmt.
Antragsberechtigt sind die Empfänger folgender Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches)
- Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches ohne Zuschläge nach § 24 SGB II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Neben den finanziellen Auswirkungen ist mit dem Beschluss auch das Verfahren der verwaltungstechnischen Umsetzung in Abstimmung mit der PAGA darzustellen.