23.03.2011 - 4.1.7 Sicherung des Autonomen Frauenzentrums

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Antrag 10/SVV/1029 wurde für erledigt erklärt.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Liegenschaft Zeppelinstraße 189 verbleibt zur Sicherung des Beratungs- und Veranstaltungsangebotes des Autonomen Frauenzentrums im kommunalen Eigentum.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sofort alle Aktivitäten zur Veräerung des Objektes abzubrechen und die Kündigung des Mietvertrages gegenüber dem Autonomen Frauenzentrum e.V. zurückzunehmen.

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