23.03.2011 - 4.5 Festsetzung der Höchstbetrages für die Aufnahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 60.000.000 EUR festgesetzt. Die Festsetzung des Höchstbetrages gilt bis zur Änderung dieses Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                                          6

Ablehnung:                                          0

Stimmenthaltung:                            1

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Anlagen zur Vorlage