14.09.2011 - 5.3 Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Fraktion SPD, Stadtverordneter Heuer
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 14.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu treffen. Die Koordinierungsstelle nimmt ihre Arbeit zum 01. Januar 2012 auf. Die Koordinierungsstelle sichert, dass zukünftig Angehörige und Betreuer von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Bereich der Stadtverwatung einen umfänglichen Service aus einer Hand erhalten. Die Koordinierungsstelle realisiert neben der ordnungsgemäßen Durchführung aller im Interesse und des Wohles des Kindes erforderlichen behördlichen Maßnahmen die Beratung zur Inanspruchnahme der dafür zur Verfügung stehenden gesetzlichen Leistungen und freiwilligen Angebote durch öffentliche Stellen und sonstige Träger. Der Personal-, Organisations- und Qualifizierungsbedarf wird verwaltungsintern gedeckt.