14.12.2011 - 4.1 Rückübertragung der Grundstücke am Brauhausberg

Beschluss:
vertagt
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Der Antrag wird nochmals kurz erläutert.

 

Herr Dr. Wegewitz gibt Auskunft über die fällige Grunderwerbssteuer bei Grundstücksübertragungen und dass der Fokus vorerst auf der Standortfrage liegt.

 

Der Antrag wird daher einstimmig zurückgestellt, bis die Standortfrage geklärt ist bzw. eine Entscheidung über den Brauhausberg vorliegt.

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