17.02.2011 - 3.3 Keine städtischen Flächen für Zirkusse mit Wild...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Walter bringt den Antrag ein und begründet diesen auch unter Hinweis der Regelung der Stadt Heidelberg.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über die Erteilung des Rederechts für  Herrn Klosterhalfen (Albert Schweitzer Stiftung).

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                0

 

Herr Klosterhalfen weist darauf hin, dass für Wildtiere die räumliche Enge sowie Licht und Transport zu erheblichen Problemen und Stress führen.

Bei den Dressurmethoden gibt es mitunter Gewaltanwendungen. Es gibt Kunststücke, die für Schädigungen der Gelenke der Tiere führen. Des Weiteren gibt es Tierarten, für die das Klima hier sehr schädlich ist. Er spricht auch die Gefahren für die Menschen an und verweist in diesem Zusammenhang auf Situationen, bei denen es zu schweren Schädigungen von Dompteuren kommt.

Abschließend macht er darauf aufmerksam, dass es bereits viele kommunale Initiativen gibt, die eine Signalwirkung haben.

 

Herr Guhl (Bereich Recht und Versicherungen) führt aus, dass die rechtliche Prüfung des Antrages ergeben hat, dass hier einseitig Verbote auferlegt werden sollen. Dafür ist keine  rechtliche Grundlage vorhanden.

 

Herr Walter macht deutlich, dass die Selbstverpflichtung, keine städtischen Flächen an Zirkusse mit Wildtieren zu vermieten, auch durch die städtischen Eigenbetriebe unterzeichnet werden sollte. Auch diese sollten in diesem Sinne handeln.

 

Frau Oldenburg schlägt vor, sich offener mit dem Problem zu befassen und nicht nur auf ein fehlendes Gesetz zurückzuziehen. Sie fragt, welche Erfahrungen die Stadt Heidelberg mit ihrer Lösung hat. Sie könne sich dem Antrag anschließen, wenn ein entsprechendes Verwaltungshandeln zum Erfolg führen würde.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass die Verwaltung für ihr Handeln immer eine Ermächtigungsgrundlage haben muss. Die Stadt Chemnitz ist mit einem derartigen Beschluss gescheitert.

Sie teilt mit, dass die LHP selbst keine Liegenschaften hat, die einem Zirkus zur Verfügung stellen kann. Die Pro Potsdam hat sich bereits dafür ausgesprochen, keine Liegenschaften für Zirkusse mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Wollenberg betont, dass hier kein Verbot erteilt werden soll, sondern keine Flächen zur Verfügung gestellt werden sollen. Aus seiner Sicht ist die Formulierung des Antrages sehr weit gefasst. Auch der Begriff Wildtiere sollte seines Erachtens nach konkreter benannt werden.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen dafür sorgen würde, dass ein großer Teil von Zirkussen nicht mehr zu halten wäre. Ein pauschales Verbot würde den Ruin und somit die Abschaffung von Zirkus nach sich ziehen. Seiner Meinung nach müssen die  Bedingungen der Tierhaltung verbessert werden.

 

Frau Bankwitz spricht sich dafür aus, dass die Stadt und ihre Gesellschaften keine Flächen mehr zur Verfügung. Sie bittet, dies in einer qualifizierte Diskussion zu beraten.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass hier gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird. Dieses muss umgesetzt werden. Er hält es an dieser Stelle nicht für zweckmäßig, dies auf diese Weise zu tun und spricht sich deshalb gegen den vorliegenden Antrag aus.

 

Frau Oldenburg macht deutlich, dass der Antrag ein Anstoß ist, die Stadt in ihrem Denken in eine bestimmte Richtung zu bringen. Sie weist darauf hin, dass der Satz 2 des Antrages nicht umsetzbar ist und bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Der zweite Satz sollte wie folgt geändert werden: „In seiner Funktion als Gesellschafter von Unternehmen mit städtischer Beteiligung hat er diese Position an die Unternehmen heranzutragen.“

 

Herr Menzel übernimmt die Änderung von Frau Oldenburg und fragt, ob das Rechtsamt eine Gegenüberstellung der Städte Heidelberg und Potsdam zusammenstellen könne.

 

Frau Müller-Preinesberger bietet an, die Stellungnahme der Stadt Chemnitz als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Lehmann vertritt die Auffassung, dass nicht verhindert werden kann, dass ein Zirkus auf einer großen Privatfläche sein Zelt aufbaut und Veranstaltungen durchführt.

 

Herr Dr. Gunold hält den Antrag für ein ungeeignetes Mittel, die Ziele durchzusetzen.

 

Herr Menzel weist darauf hin, dass es in Heidelberg eine Liste mit Tieren gibt. Er bittet um Prüfung und Gegenüberstellung der Städte Heidelberg und Chemnitz. Er stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Der Antrag wird zurückgestellt.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Menzel.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            6

Stimmenthaltung:              0

Somit ist der Geschäftsordnungsantrag  abgelehnt.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über den geänderten Antrag.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister hat dafür Sorge zu tragen, dass Zirkussen mit Wildtieren in Potsdam grundsätzlich keine städtischen Flächen mehr zur Verfügung gestellt werden. In seiner Funktion als Gesellschafter von Unternehmen mit städtischer Beteiligung hat er diese Position per Weisung auch in den Unternehmen durchzusetzen an die Unternehmen heranzutragen.

 

Bei der Auswahl der zuzulassenden Zirkusbetriebe, sollen nur noch solche Zirkusbetriebe berücksichtigt werden, die keine Wildtiere mitführen, welche in Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates vom 17. Oktober 2003 (Bundesrats-Drucksache 5954/03) oder unter II. Nummer 1 der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26. Oktober 2005 genannt sind.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            3

Ablehnung:                             6

Stimmenthaltung:              2

Der Antrag wird abgelehnt.