15.09.2011 - 2.10 Tonnagebegrenzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Teuteberg bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Becker (FB Grün- und Verkehrsflächen) erklärt, dass eine Tonnagebegrenzung nur angeordnet werden kann, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Die Anordnung einer pventiven Tonnagebegrenzung ist rechtlich nicht möglich.

             

Herr Dr. Gunold fragt, ob zu den Gefahren auch Lärm gehört.

 

Herr Becker verneint dies, und erklärt, dass sich dies auf Straßenschäden bezieht.

 

Herr Jäkel spricht sich für den Beschluss des Antrages aus.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchen Straßen im Innenstadtbereich von Potsdam eine Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen eingerichtet werden kann.

Eine Berichterstattung soll in der Stadtverordnetenversammlung im November 2011 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                             0

Stimmenthaltung:              1