17.11.2011 - 4.9 Einhaltung der EU-Grenzwerte für CO2-Ausstoß be...

Beschluss:
vertagt
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Herr Walter bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

Frau Müller-Preinesberger gibt nach Aussage zu Geschäftsbereich Steuerung und Service  zu Protokoll:

„Das Fuhrparkmanagement der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) achtet bei der Beschaffung von Neufahrzeugen auf die Einhaltung der EU-Grenzwerte. Sollten sich weitere Änderungen ergeben, werden diese auch künftig berücksichtigt.“

 

Herr Jäkel meldet Bedenken hinsichtlich des Punktes 1 im Antragstext an, da aus seiner Sicht 120g CO2/km möglicherweise nur sehr wenige Fahrzeuge erreichen.

 

Herr Walter weist darauf hin, dass mit dem Antrag auch die Einhaltung der EU-Grenzwerte für CO2-Ausstoß bei Nutzfahrzeuge, die mit Diesel betrieben werden, enthalten sind.

 

Bezüglich der Fahrzeuge der Feuerwehr weist Frau Müller-Preinesberger darauf hin, dass es hier einen überalterten Fahrzeugbestand gibt. Bei künftigen Anschaffungen wird auf die Einhaltung der EU-Grenzwerte für CO2-Ausstoß geachtet. Bei den Fahrzeugen, bei denen es möglich war, wurden Rußpartikelfilter nachgerüstet.

Sie macht deutlich, dass sich alle städtischen Unternehmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte für CO2-Ausstoß verpflichtet haben.

 

Herr Walter stellt den Antrag zurück.

 

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