15.03.2011 - 2 Informationen der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Müller-Preinesberger informiert über den Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Sie macht dabei deutlich, dass das Gesetz noch nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet und somit noch nicht in Kraft ist. Trotzdem arbeitet die Verwaltung bereits mit Hochdruck an der Umsetzung.

Sie teilt mit, dass sie an einer Tagung Des Sozial- und Jugendhilfeausschusses des Deutschen Städtetages teilgenommen hat auf der sehr deutlich wurde, dass es eine sehr unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Kommunen geben wird.

In der LHP gibt es die Verständigung: Die Kommune lässt sich vom JLP (Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam) beauftragen, die Leistungen für ALG II Empfänger zu administrieren. Um das Prinzip „die Akten und nicht die Menschen sollen laufen“ beizubehalten, wird vereinbart werden, dass auch beim JLP Anträge und Beratung zum Bildungs- und Teilhabepaket gestellt und entgegengenommen werden. Diese werden mit einem entsprechend Prüfvermerk über die Leistungsberechtigung versehen und dann an die Verwaltungseinheit bei der LHP zur weiteren Administration (back office) übersandt werden. Eine ggf. zu berücksichtigende Datenschutzerklärung wird ebenfalls im JLP abgenommen werden.

Die dafür erforderliche Leistungseinheit beim FB 38 (Umwelt, Soziales und Gesundheit) muss noch eingerichtet werden. Die Verwaltung wird zur Haushaltssatzung einen Beschlussantrag auf Erweiterung des Stellenplanes um 6 Stellen einbringen.

Eine entsprechende Software gibt es seitens des Jobcenters noch nicht. Die Erweiterung des von der LHP genutzten Prosoz-Verfahrens wird für Mitte April erwartet.

 

Da es sich bei dem Bildungs- und Teilhabepaket um eine sogenannte Regelsatzersatzleistung handelt, muss u.a. dafür gesorgt werden, dass möglichst alle Eltern motiviert werden, einen Antrag zu stellen, und die Kinder an die Leistung kommen. Die Anträge sollen u.a. an Schulen, Kitas, Horten und im Bürgerservice entgegen genommen werden können.

 

Derzeit wird von ca. 3.600 Kindern ausgegangen  leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldbezieher und Kinderzuschlagsberechtigte zum Kindergeld. Für die Bearbeitung werden 6 weitere Mitarbeiter, geschätzt, in der LHP  benötigt. Die entsprechenden Ausschreibungen werden am 16.03.2011 herausgegeben.

 

Auch mit dem Stadtsportbund und der Volkshochschule werden noch in dieser Woche Gespräche geführt, um zu beraten, wie dieses Angebot möglichst niederschwellig unterbreitet werden kann.

Es muss auch festgestellt werden, dass zumindest im Jahre 2011, auch aufgrund der hohen Mittagsversorgung, auf die LHP zusätzliche Kosten zukommen.

 

Die sogenannte Eignungsfeststellung der Träger liegt auch bei Kommune.

 

Sie bittet um Verständnis, da hier lediglich 5 Wochen Zeit für die Verwaltung bleiben, die Umsetzung des Gesetzes vorzubereiten.

 

Frau Schulze spricht die Eignungsprüfung an und fragt, wer die Eignungsprüfung durchführt und ob es bereits Vorstellungen gibt, wie diese erfolgen soll. Sie fragt, in welcher Form die Öffentlichkeitsarbeit erfolgen soll, um alle Anspruchsberechtigten zu informieren, wie und wo die Antragstellung erfolgen kann.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass die entsprechenden Flyer mit umfänglichen Informationen durch die LHP derzeit angefertigt werden. Ebenso plant die Bundesagentur für Arbeit entsprechendes Informationsmaterial zu erstellen.

Die Eignungsfeststellungen der Sportvereine sind unproblematisch, s. Organisation über den Stadtsportbund und Landessportbund. Die Nachhilfe kann nach eigenen Vorstellungen durch Schüler oberer Klassenstufen und weitere noch nicht näher betrachtete Bildungseinrichtungen durchgeführt werden.  Für die Sicherstellung z.B. bei privater Nachhilfe muss ein Prüfverfahren entwickelt werden. Hier wird genauso wie bei der Frage bezüglich der Kulturträger der Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport einzubinden sein.

 

Frau Laabs spricht die Ausreichung von Anträgen z.B. in Schulen an und fragt, wie dies umgesetzt werden soll.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass dazu noch eine Entscheidung und Beauftragung durch das Staatliche Schulamt erforderlich sei. Sie könne sich aber vorstellen, dass in den Einrichtungen die Anträge ausgereicht werden sollen und diese können dort vor Ort ausgefüllt werden und werden dann an die entsprechende Stelle weitergereicht.

 

Herr Günther fragt, ob die Anträge anonym ausliegen oder ob es einen Ansprechpartner gibt.

 

Frau Müller-Preinesberger betont, dass dies noch nicht geklärt ist. Angedacht ist, dass hier z.B. auch die Schulsekretärinnen als Ansprechpartner fungierennnen.

Die Beratung kann im JLP erfolgen oder auch in der Wohngeldstelle. Es soll erreicht werden, dass die Menschen ihre Anträge dort stellen können, wo sie bereits Leistungen empfangen.

 

Herr Kühn fragt, ab wann es die Anträge gibt und ob auch angedacht ist, diese online abrufen zu können.

 

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass es die Anträge bereits gibt. Die Anträge sollen in Zukunft auch online abrufbar sein (auf der webside der BA sind sie bereits zu finden).

 

Herr Besancon fragt, ob die Eignungsprüfung auch im kulturellen Bereich erfolgen wird.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass es hier auch Gespräche mit dem Kulturbereich gibt. Die Frage der Eignung der Kulturträger muss das Kulturamt klären. Sie weist aber noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die vorrangige Aufgabe zurzeit ist, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes organisatorisch sicherzustellen. Viele Detailfragen werden auch zukünftig noch zu klären sein. Dazu befinde man sich auch in enger Abstimmung mit den anderen kreisfreien Städten über den Städte- und Gemeindebund.

 

Frau Trauth-Koschnick informiert, dass das Autonome Frauenzentrum jetzt eine neue Bleibe in der Schiffbauergasse gefunden hat und auch bald dorthin umziehen wird.

 

Frau Schulze informiert, dass am 24.02.2011 die Tagung des Netzwerkes Gesunde Städte stattgefunden hat.

Sie weist darauf hin, dass am 07.04.2011 in der Aula der Priesterwegschule der Gesundheits- und Sozialgipfel 2011 stattfindet.

Abschließend informiert sie, dass am 25.02.2011 die Ehrenamtskonferenz unter Leitung des Ehrenamtskoordinators, Herrn Meck stattgefunden hat. Es wird in diesem Jahr angegangen eine Ehrenamtscard für das Land Brandenburg einzuführen. In Gesprächen zwischen der LHP und dem Land Brandenburg wird die Durchführung eines Pilotprojektes für Potsdam auf Grundlage der bereits eingeführten Ehrenamtscard in Berlin, diskutiert werden. Ab Frühjahr 2011 soll es einen Bundesfreiwilligendienst mit bundesweit 35.000 Stellen geben. Die kommunalen Möglichkeiten sind noch nicht absehbar. Die diesjährige Festveranstaltung des Ehrenamtspreises der LHP wird traditionell in der Friedenskirche in Potsdam Ende August oder Anfang September stattfinden. Das Motto für 2011 lautet: „Zwischen Kiez und Europa“

 

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