20.09.2011 - 5.1 Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Otto bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Er weist darauf hin, dass der Finanzausschuss und der Jugendhilfeausschuss den Antrag beraten und zum Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung empfohlen haben.

 

Frau Müller-Preinesberger betont, dass die Verwaltung anstrebt, insbesondere für Familien mit Kindern mit einer Behinderung die Situation zu verbessern. Der vorliegende Antrag soll klare Strukturen und Bürgernähe bringen. Sie bittet, den Termin für die Arbeitsaufnahme der Koordinierungsstelle auf das 2. Halbjahr 2012 zu ändern.

 

Frau Basekow fragt, an welchen Bereich die Koordinierungsstelle angebunden werden soll und ob es zusätzliches Personal geben wird.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass die Anbindung der Koordinierungsstelle durch eine Analyse festgestellt werden soll. Derzeit kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wo die Stelle angebunden wird. Es soll eine Servicestelle analog dem Bürgerservice sein.

 

Des Weiteren fragt Frau Basekow, ob hier auch das Schulverwaltungsamt einbezogen wird.

 

Die wird von Frau Müller-Preinesberger bejaht. Es sollen Kita, Horte und Schule eingebunden werden. Aus diesem Grund wird etwas mehr Zeit benötigt.

 

Herr Karl erinnert daran, dass bereits mit der DS 09/SVV/0713 „Fallmanager für Behinderte“ beauftragt wurde zu prüfen, wie eine derartige Anlaufstelle geschaffen werden kann. Hierzu sollte im Ausschuss für Soziales und Gesundheit regelmäßig berichtet werden.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass dies auch erfolgt ist. Der hier vorliegende Antrag ist weitergehend und soll auch im Sinne der Inklusion weitergeführt werden.

 

Auf die Frage von Frau Dencker, ob bereits an der Analyse gearbeitet wird, antwortet Frau ller-Preinesberger, dass die Schnittstellenanalyse bereits in Arbeit ist. Es soll eine neue Ausrichtung innerhalb einer Verwaltungsstruktur geben. Auch muss geprüft werden, was der Bürger benötigt und wie die Verwaltung darauf reagieren muss.

 

Anschließend fragt Frau Dencker, wie groß die Gruppe der Behinderten ist.

 

Frau Latacz-Blume informiert, dass derzeit ca. 500 Kinder Leistungen in Höhe von insgesamt ca. 3,7 Mio. Euro jährlich erhalten.

 

Frau Dencker bittet um eine Zwischeninformation über die Umsetzung des Antrages im Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

 

Frau Müller-Preinesberger sagt zu, in zweimonatigem Rhythmus bzw. bei Veränderungen den Ausschuss zu informieren.

Die Nachfrage von Herrn Cornelius, ob die Behindertenberatungsstelle dann in die Koordinierungsstelle integriert wird, wird durch Frau Müller-Preinesberger bejaht.

 

Frau Schulze schlägt vor, den Antrag wie folgt zu ergänzen:

„Dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist im März 2012 ein Zwischenbericht zu geben.“

 

Herr Dr. Otto übernimmt die Ergänzung.

 

Herr Häschel begrüßt das Vorhaben, da dies auch dem Wunsch der Eltern von Kindern mit einer Behinderung entspricht. Er weist darauf hin, dass der höchste Anteil an Menschen mit einer Behinderung die älteren Menschen betrifft.

 

Frau Müller-Preinesberger betont, dass dies auch so im Fokus der Verwaltung liegt.

 

Frau Schulze bittet darum, dass ein Termin für die Aufnahme der Arbeit der Koordinierungsstelle festgelegt wird.

 

Frau Müller-Preinesberger schlägt vor, „bis zur letzten StVV vor der Sommerpause 2012“ als Termin einzusetzen.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich auf „Juni 2012“.

 

Frau Schulze bittet um Abstimmung über den so geänderten Antrag.

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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle zunächstr Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu treffen. Die Koordinierungsstelle nimmt ihre Arbeit zum Juni 2012 auf. Die Koordinierungsstelle sichert, dass zukünftig Angehörige und Betreuer von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Bereich der Stadtverwaltung einen umfänglichen Service aus einer Hand erhalten. Die Koordinierungsstelle realisiert neben der ordnungsgemäßen Durchführung aller im Interesse und des Wohles des Kindes erforderlichen behördlichen Maßnahmen die Beratung zur Inanspruchnahme der dafür zur Verfügung stehenden gesetzlichen Leistungen und freiwilligen Angebote durch öffentliche Stellen und sonstige Träger. Der Personal-, Organisations- und Qualifizierungsbedarf wird verwaltungsintern gedeckt ist gesondert darzustellen.

 

Dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist im März 2012 ein Zwischenbericht zu geben.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0