21.06.2011 - 6.1 Nutzung Parkhausfassade Schiffbauergasse

Beschluss:
abgelehnt
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Durch den Antragsteller wurde ein neuer Antragstext vorgelegt.

 

Herr Lehmann erläutert unter Bezug auf seine Darstellung in der Sitzung am 24.05.2011, dass kein positives Ergebnis auf die Antragstellung zu erwarten sei. Wie bereits in der letzten Sitzung erläutert, handle es sich um ein Sanierungsgebiert und das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren sei nicht so, dass man Sanierungsziele ohne Weiteres verändern könne. Sanierungsziele müssen wirtschaftlich definierbar und begründbar sein. Er habe in der letzten Sitzung erklärt, dass für den Verkauf der Fläche ein Erlös geplant sei. Wenn dieser Erlös für einen anderen Zweck wegfalle, habe die Sanierungsmaßnahme ein Defizit, welches aus dem Haushalt der Stadt auszugleichen wäre. Dafür sehe die Verwaltung keinen Spielraum. Er bedauert, dass der Antragsteller das Angebot von Herrn Richter, gemeinsam mit dem KIS ein Gebäude zu finden, um den Vorschlag des Alpenvereins an anderer Stelle umzusetzen, nicht wahrgenommen habe.

 

Es schließen sich einige Nachfragen an.

 

Herr Schröder stellt fest, dass kein Vertreter des Antragstellers anwesend ist, möchte aber den Antrag abstimmen, da Herr Lehmann in der letzten und in der heutigen Sitzung rechtliche Ausschlussgründe für die Umsetzung dargelegt habe.

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen:

1. ob ein dem Gesamtkonzept als Kulturstandort entsprechender Käufer/Nutzer für das Grundstück des Parkhauses Schiffbauergasse gefunden worden ist

 

2. welches Projekt dort in welchem Zeitraum durch wen mit welchem Investitionsvolumen geplant ist

 

3. ob dieses Projekt - mit Blick auf den von den Stadtverordneten beschlossenen Nutzungszweck des Areals Schiffbauergasse als in erster Linie Kulturstandort - aus kulturpolitischer Sicht einen höheren Stellenwert hat als die von uns beantragte Nutzung der in städtischem Eigentum befindlichen Parkhausfassade als offen zugängliche, kostenlos nutzbare und vom Deutschen Alpenverein (DAV) auf eigene Kosten zu errichtende und betreibende Kletterwand

 

4. wie die von der Bauverwaltung immer wieder als Hinderungsgrund gegen die Kletterwand vorgebrachte Sanierungssatzung dahingehend geändert werden kann, dass das Projekt Kletterwand doch noch durchgesetzt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            0

Ablehnung:                            2

Stimmenthaltung:              3

 

Der Antrag wird abgelehnt.