19.01.2011 - 3 Einrichtung eines "Erörterungs-Workshop" zu den...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Oberbürgermeister informiert eingangs über weitere Sperrungen des Uferweges am Griebnitzsee am letzten Samstag und darüber, dass die Stadt die Etablierung einer Pontonvorrichtung prüfe, um den Weg wieder passierbar zu machen. In diesem Zusammenhang werde auch geprüft, wie sich dieses Vorhaben technisch realisieren lasse und welcher finanzielle Rahmen  dazu benötigt werde, welche rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen seien und ob dies Einfluss auf das laufende B-Plan-Verfahren habe. Eine Umsetzung sei nur bei entsprechender Genehmigung der BIMA  möglich, weil dieser die benachbarten Grundstücke gehören. Wie bereits in der Presse vermeldet worden sei, gebe es nach Angabe aus Regierungskreisen das Vorhaben, die Grundstücke der Stadt zuzusprechen – eine Bestätigung dieses Vorhabens gegenüber der Stadt gebe es allerdings nicht.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass durch die erneute Sperrung die Verantwortung des Bundes deutlich geworden sei. Da die Pontonvariante bereits 2009 diskutiert und geprüft worden sei, fragt er, mit welchen Zeiträumen hier gerechnet werde.

 

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass hier von einer kurzfristigen Variante ausgegangen werde. In 2009 sei es um die Frage des befristeten Aufbaus und des Einflusses auf das Verfahren gegangen sowie die bereits genehmigten Steganlagen der Anrainer, die einen Zugang für die Boote zum See erfordert hätten. Das hätte einen großen technischen Aufwand bedeutet, weil es um die Gesamtstrecke des Uferweges ging. Jetzt sei das schneller umsetzbar, weil es sich nur um 25 bis 30 Meter handele.

 

Bezüglich des Moratoriums für den Groß Glienicker informiert der Oberbürgermeister, dass dieses nicht die beabsichtigte Resonanz erfahren habe und deshalb nun von einer Änderung des B-Planes abgesehen werde.

 

Seinem Vorschlag folgend erhält anschließend Herr Frey das Rederecht, der das Scheitern des Moratoriums positiv bewertet, weil man nun dem Enteignungsverfahren näher gekommen sei.

 

Daran anschließend verweist Herr Klipp darauf, dass das Ziel des Moratoriums ein anderes gewesen sei, nämlich eine Änderung des B-Planes bei Offenhalten des Uferweges vorzunehmen. Im weiteren Verfahren werde die Stadt nun die Eigentümer anschreiben und über die Ergebnisse informieren. Von den 34 Eigentümern hätten 7 dem Moratorium zugestimmt – deren Grundstücke seien aber so verteilt, dass auch eine abschnittsweise Öffnung nicht möglich sei. Sollte ein Eigentümer  jetzt noch nach Ablauf der Frist eine Unterschrift unter das Moratorium setzen wollen, werde das natürlich akzeptiert.

Zum weiteren Verfahren informiert er, dass nun die ordnungsbehördliche Verordnung wieder aufleben werde. Den Eigentümern werden in den nächsten 4 Wochen Kaufangebote unterbreitet, mit einer zweimonatigen Erklärungsfrist.  Im September 2011 werde den Stadtverordneten eine Beschlussvorlage zum weiteren Verfahren unterbreitet, um die Stadt für die im Herbst einzuleitenden Enteignungsverfahren zu ermächtigen. Für die Grundstücke, deren Eigentümer den Uferweg blockieren, werde sich die Stadt um eine vorzeitige Besitzein-weisung beim Innenministerium bemühen.

Vor diesem Hintergrund, so Herr Klipp, mache der beantragte Erörterungs-Workshop keinen Sinn, zumal eine Feststellungsklage 4 – 5 Jahre dauern werde. Die Stadt habe gute Chancen, den vorgeschlagenen Weg erfolgreich zu beschreiten. Das Moratorium war ein wichtiger Schritt, um die Position der Eigentümer festzustellen.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass ihn das Ergebnis des Moratoriums nicht überrasche und fordert, der jetzt favorisierten Verfahrensweise einen verbindlichen Charakter zu geben. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass ein konkreter Zeitplan für die nächsten Verfahrensschritte vorhanden sei, der dem Hauptausschuss in der Sitzung am 09.02.2011 zur Kenntnis gegeben werden könne. Darüber hinaus werde über den Verfahrensstand regelmäßig Bericht erstattet. Um dies verbindlicher zu gestalten,nne auch ein Beschlussvorschlag zum weiteren Verfahrenr die nächste Hauptausschusssitzung vorbereitet werden.

Auf die Ausführungen von Herrn Menzel, der das Klageverfahren favorisiert, entgegnet er, dass die vorgestellte Verfahrensweise einer rechtlichen Würdigung unterzogen worden sei und eindeutig festgestellt wurde, dass eine Feststellungsklage einen längeren Zeitraum in Anspruch nehme. Er warne vor einem zweispurigen Vorgehen, weil das eine doppelte rechtliche Auseinandersetzungen bedeute und empfiehlt nachdrücklich, den schnelleren und erfolgversprechenden Weg zu gehen.

 

Die DS 10/SVV/0723 wird anschließend zur Abstimmung gestellt:

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt nach Ablauf des Moratoriums einen offenen „Erörterungs-Workshop“ durchzuführen, um unter Berücksichtigung der beiden Gutachten zum Groß Glienicker Seeufer/Uferweg eine Handlungsempfehlung zur Durchsetzung der Uferpläne zu entwickeln. Die Beratung soll vor der Entscheidung im Hauptausschuss stattfinden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            1

Ablehnung:                            7

Stimmenthaltung:              5

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage