19.01.2011 - 4 Kosten "Uferlandschaft Groß Glienicker See"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP auch OBR Groß Glienicke
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 19.01.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Klipp betont in seinen Ausführungen, dass im weiteren Verfahren selbstverständlich auch die Kosten ermittelt und präzisiert werden, diese aber vom Verhalten der Eigentümer abhängen und derzeit noch nicht zu beziffern seien.
Daraufhin unterbreitet der Oberbürgermeister den Vorschlag, den letzten Satz im Antrag zu streichen, da dieser keinen Sinn mache. Mit der Beschlussvorlage im September werde auch eine Kostenkalkulation vorgelegt.
Herr Menzel spricht sich gegen die Streichung aus und fragt nach, wie die Stadt die Kosten zahlen wolle und ob im Haushalt schon Mittel dafür eingestellt seien.
Herr Klipp verweist auf Mittel, die im Haushalt für den Grunderwerb eingestellt worden seien.
Auf die Frage von Herrn Schröder, warum der Ortsbeirat von Groß Glienicke den Antrag abgelehnt habe, antwortet Herr Blaser (OBR-Mitglied Groß Glienicke) auf Bitte des Oberbürgermeisters. Herr Blaser informiert, dass der Ortsbeirat den Antrag zu einem Zeitpunkt beraten habe, an dem das Moratorium gerade erst an die Eigentümer verschickt worden sei und eine positive Entscheidung kontraproduktiv gewesen wäre.
Frau Engel-Fürstberger betont, dass die Verwaltung zugesagt habe, die Kosten frühestmöglich vorzulegen, deshalb spreche sie sich als eine der Antragstellerinnen dafür aus, den letzten Satz zu streichen. Diesem Vorschlag schließt sich Herr Menzel an.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung die Kosten für die Uferlandschaft Groß Glienicker See auf Grundlage der Pläne des Ortsbeirates von Groß Glienicke, nach Grundstückserwerbskosten, Entschädigungskosten, Planungskosten und Baukosten sortiert zu benennen.
Eine Kopie des vorhandenen Verkehrswertgutachtens der im Privatbesitz befindlichen Grundstücke ist den Fraktionen zu übergeben.