19.01.2011 - 8 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist auf die Ergebnisse der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, der einstimmig mit einer geänderten Anlage 1 zugestimmt hat sowie im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, der ebenfalls einstimmig zugestimmt hat – einschl. der aktualisierten Fassung der Anlage 1.

 

Im Weiteren werden Nachfragen zu der vorgelegten Prioritätenliste gestellt. Zur Nachfrage von Frau Engel-Fürstberger den B-Plan Nr. 7 (Berliner Straße/Havelseite) betreffend, wird ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Goetzmann vereinbart, der in die Gespräche involviert war. Der Oberbürgermeister unterstützt diesen Vorschlag und führt aus, dass ein Kompromiss gefunden wurde, der nun einer Bewertung zugeführt werden müsse. Die Kosten für die Stadt seien noch nicht klar – er werde die Stadtverordneten nach dem Bewertungsverfahren informieren.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, warum der B-Plan Nr. 18 (Kirchsteigfeld/Gewerbegebiete) in die Priorität 2 aufgenommen wurde, obwohl der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine mögliche Zielsetzung und Grenzziehung gutachterlich entwickeln zu lassen und insbesondere die Potentiale für Handel im Kontext zum gesamtstädtischen Handelskonzept, Potentiale für Gewerbe und Wohnen sowie die Grenzziehung im Kontext der Umweltverträglichkeit untersuchen zu lassen, noch nicht erfüllt sei. Insofern dürfte daran gar nicht gearbeitet werden.

 

Herr Klipp entgegnet, dass die Umsetzung der genannten Beschlussfassung mit unterschiedlichen Szenarien und einer Zeitschiene vorbereitet werde. Der Oberbürgermeister führt dazu weiter aus, dass es zwischen der Ursprungsvariante und der Variante, an diesem Standort gar nichts zu entwickeln, drei Zwischenvarianten gebe, mit denen auch der Investor einverstanden sei. In die weitere Beratung werden die Bevölkerung und Fachleute im Rahmen eines Werkstattverfahrens mit einbezogen, was dazu beitragen solle, unterschiedliche Aussagen abzuwägen.

 

Herr Wartenberg verweist auf den Änderungsantrag des Ortsbeirates Fahrland, den B-Plan Nr. 4 (Am Friedhof, Fahrland) von Priorität 3 auf 1 zu setzen, wozu eine umfangreiche Begründung vorliege. Unter anderem spreche dafür auch die Bereitschaft zur Kostenübernahme.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass es trotz privater Finanzierung Kapazitätsgrenzen gebe.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2011 bis 2012 gemäß der in der aktualisierten Fassung der Anlage 1 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              4