19.01.2011 - 9 Ausschreibungsverfahren verbindlicher und trans...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Engel-Fürstberger bringt die neue Fassung des Antrags vom 18. Januar 2011 ein.

Die Nachfrage des Oberbürgermeisters, ob dieser Antrag als Prüfauftrag zu verstehen sei, um herauszufinden, welche Verfahren sich anbieten und bei bestimmten Verkäufen Kriterien zu Grunde gelegt werden, die den Käufer binden sollen, wird von Frau Engel-Fürstberger bejaht. Daraufhin sagt der Oberbürgermeister zu, dass es bis Mai 2011 möglich sei, Vorschläge zu unterbreiten.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Verkäufe von städtischen Grundstücken bzw. Grundstücken des Kommunalen Immobilienservices neue Ausschreibungs-, bzw. Vergabeverfahren zu bestimmen.

 

Dabei ist zwischen

 

a) Liegenschaften von denkmalschutzrechtlicher oder städtebaulicher Bedeutung und

 

b) Liegenschaften, die rein nach monetären Gesichtspunkten verkauft werden können

 

zu unterscheiden. Bei Zweifeln über die Zuordnung ist der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen zu beteiligen.

 

r Liegenschaften der Kategorie a) soll ein Vergabeverfahren entwickelt werden, in dem im Vorfeld einer Ausschreibung die Ziele der Stadt klar definiert werden und die Erfüllung dieser Bedingung der Vergabe sind. Die Ziele sind vor Vergabebeginn im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorzustellen.

 

r Liegenschaften der Kategorie b) sind Ausschreibungsbedingungen zu formulieren, die eine transparente und gleichberechtigte Information aller Bewerber bis zum Ende des Verfahrens gewährleisten.

 

Die Einrichtung virtueller Datenräume für die transparente Abwicklung der Ausschreibungsverfahren ist zu prüfen.

 

Verfahrensvorschläge sind der Stadtverordnetenversammlung im II.Quartal  bis Mai 2011 zu unterbreiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            12

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                1