11.06.2002 - 2.1 Beschluss zur zulässigen baulichen Dichte im Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.06.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr.
von Kuick-Frenz informiert über das Verfahren; gibt einen Überblick über den
erreichten Arbeitsstand der vier unterschiedlichen Lösungsansätze an Hand von
Plänen. Gemeinsam mit Frau Strache (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht
sie auf Rückfragen (wie Geschossflächen, Anzahl der Geschosse etc.) der
Teilnehmer ein.
Zur Frage
von Herrn Lehmann, ab welcher Bruttgeschossflächengröße ein wirtschaftliches
Risiko für die Stadt entsteht, weist Frau Dr. von Kuick-Frenz darauf hin, dass
den vertraglichen Regelungen eine Größenordnung von ca. 128.000 m² BGF zugrunde
liegt. Sie bittet Herrn Utsch (DB Imm, Vertreter der Bahn) um Stellungnahme.
Herr Utsch bestätigt, dass die Bahn in ihren Verhandlungen mit der Stadt auf
Umsetzung dieser vertraglichen Regelungen bestehen müsse. Aus stadtplanerischer
Sicht könne er sich allerdings vorstellen, dass mit 120.000 m² BGF ein
qualitätvoller Städtebau zu erreichen sei. Über die juristischen Folgen müsse
mit der Stadt geredet werden.
Herr
Lehmann beantragt
im Pkt. 1 des Beschlusstextes eine Veränderung der ca. Angabe der
Bruttogeschossfläche auf maximal 120.000 m².
Die
gleiche Änderung ist auch auf der letzten Seite der Begründung/Anlage 1 –
Weiteres Verfahren – vorzunehmen.
Nach
Austausch vielfältiger Hinweise und angeregter Diskussion kristallisieren sich
Themenfelder heraus, denen besonderes Gewicht beigemessen wird.
Dies
sind:
- Lockerung entlang der Bahn,
Höhendifferenzierung
- Blickfreihaltung vom nördlichen
Bahnhofsausgang nach Norden in Richtung Havelauen
- baulicher Endpunkt/bauliche Fassung
der Babelsberger Straße am Kreisverkehr in Richtung Osten
- Bebauung beiderseits der
Babelsberger Straße
- Abstand zur Nuthe vom östlichsten
Baufeld
- Beibehaltung der Wohnnutzung
Abstimmung
des Änderungsantrages von Herrn Lehmann
1.
Die
Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 37 B „Babelsberger Straße" ist auf der
Grundlage einer Bruttogeschossfläche von insgesamt maximal 120.000 m² zu
betreiben (s. Anlage).
einschl.
Veränderung auf S 4 – weiteres Verfahren:
Sofern
der Empfehlung der Verwaltung gefolgt wird, wird der Dichterahmen auf maximal
120.000 m² BGF festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt....
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss
des geänderten Antrages DS 02/SVV/0450
1.
Die
Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 37 B „Babelsberger Straße" ist auf der
Grundlage einer Bruttogeschossfläche von insgesamt maximal 120.000 m² zu
betreiben (s. Anlage).
2.
Die
Empfehlung zur Auswahl eines auf dieser Grundlage beruhenden städtebaulichen
Konzeptes ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2002 zur Entscheidung
vorzulegen.
einschl.
Veränderung auf S 4 der Begründung/Anlage 1 – weiteres Verfahren:
Sofern
der Empfehlung der Verwaltung gefolgt wird, wird der Dichterahmen auf maximal
120.000 m² BGF festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt....