11.06.2002 - 3.3 "Behelfsheime für Luftkriegsopfer"

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein. Die Finanzierung soll nicht aus städtischen Mitteln erfolgen, sondern durch Einwerben von Spendenmitteln.

 

Frau Hüneke geht auf einzelne Nachfragen ein.

 

Herr Lehmann (Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege) erläutert zur Fragestellung einer möglichen Unterschutzstellung, dass bereits vor einigen Jahren Kontakt mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege aufgenommen worden ist. Es liegt ein Schreiben des Ld.amtes für D. vom 23. 5. 1996 vor, in welchem mitgeteilt worden ist, dass das Behelfsheim Gutenbergstr. 74 keinen Denkmalwert hat. Dem Gebäude ist ein historischer Quellenwert nicht abzusprechen. Dieser Zeugniswert ist jedoch aus Sicht des Landesamtes in diesem Falle nicht bedeutend genug, so dass eine Unterschutzstellung nach den Kriterien des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes hier nicht gerechtfertigt wäre.

Weiterhin informiert Herr Lehmann, dass sich das Grundstück Gutenbergstr. 74 im Treuhandvermögen des Sanierungsträgers befindet. Er verweist auf die beschlossenen Sanierungsziele.

 

Frau Hüneke teilt seitens der antragstellenden Fraktion mit, dass deutlich geworden sei, dass die Realisierung schwierig ist. Sie stellt den Antrag aus der Behandlung im SBW-Ausschuss zurück, um die Thematik erneut in der Fraktion zu beraten.

 

(Frau Hüneke wird die DS zu gegebener Zeit zur Wiederaufnahme in die TO bei Frau Kropp anmelden.)

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Die kleine Holzbaracke auf dem Grundstück Gutenbergstraße 74 ist eines der letzten „Behelfsheime für Luftkriegsopfer", die als Notunterkunft für die durch den 2. Weltkrieg obdachlos gewordenen Familien errichtet wurden.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das „Behelfsheim" auf dem Grundstück Gutenbergstraße 74

-            umgehend vor dem Verfall zu sichern (Notsicherungskonzept: Freilegung des Bauwerks von Wildwuchs und Entrümpelung, Bergung aller zugehörigen Teile im Umfeld, Zerlegung des Behelfsheimes in seine Bauelemente und Erstellung einer Dokumentation, Verbringung der Teile an einen sicheren Standort)

-     wieder in seinen Originalzustand zu versetzen

-     und an anderer Stelle der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

 

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die acht noch erhaltenen „Behelfsheime" in der Gartensiedlung „Einsiedelei" und die so genannte „Kühne-Siedlung" in Potsdam-West, die auch als Behelfsheime galten, unter Schutz gestellt werden können.

 

 

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