23.02.2011 - 12 Dienstaufsichtsbeschwerde des Stadtverordneten ...

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

Herr Schüler führt dazu aus, dass er die vorliegende Stellungnahme geprüft habe und ein Vergehen bezüglich dienstlicher Pflichtverletzungen nicht nachzuweisen sei. Der Antrag sei in der letzten Hauptausschusssitzung zurückgestellt worden, weil ein Gespräch zur Einigung in dieser Angelegenheit vorgesehen war. Das Gespräch habe stattgefunden; eine Einigung sei aber nicht erzielt worden, so dass sich der Hauptausschuss nun erneut damit befassen müsse. Auf die Nachfrage von Frau Dr. Müller, worauf sich die Prüfung des Vorsitzenden der StVV bezogen habe, entgegnet Herr Schüler, dass sich diese nicht auf den Inhalt bezogen habe, sondern darauf, ob die Stellungnahme schlüssig sei.

 

Herr Menzel betont, dass es ihm mit der Dienstaufsichtsbeschwerde darum gegangen sei, einen Weg zur unproblematischen Akteneinsicht r Stadtverordnete und einen diesbezüglichen Konsens mit der Stadtverwaltung zu finden.

 

In der weiteren Diskussion werden Fragen und Meinungen über das Verfahren der Dienstaufsichtsbeschwerde, insbesondere gegen den Oberbürgermeister, die Zuständigkeiten und rechtlichen Hintergründe beantwortet und ausgetauscht. Dabei wird u. a. von Frau Engel-Fürstberger und Herrn Dr. Scharfenberg betont, dass das Anliegen verständlich sei, weil die Akteneinsicht und Auskünfte für Stadtverordnete nicht immer einfach zu erlangen seien. Außerdem sei die Handhabung in den einzelnen Bereichen sehr unterschiedlich.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass er die Diskussion sehr bedauerlich finde und es in der Dienstaufsichtsbeschwerde  nicht um das Akteneinsichtsrecht und dessen richtige oder nicht richtige Handhabung in der Stadtverwaltung gehe, sondern um die Feststellung einer Dienstpflichtverletzung des Oberbürgermeisters.

Herr Schüler bietet an, über die Thematik der Akteneinsicht mit dem Oberbürgermeister und den Fraktionen in einem gesonderten Termin zu sprechen, was sicher erst nach der Haushaltsdiskussion möglich sein werde.

 

Herr Schubert spricht sich dafür aus, nicht so lange zu warten und das in 14 Tagen nicht öffentlich mit den Fraktionen zu beraten.

 

Daraufhin erklärt Herr Menzel, dass er sich mit seinem Anliegen verstanden fühle und damit die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückziehe.

Reduzieren