23.02.2011 - 15 Sonstiges

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Baugenehmigung Archiv e. V.

 

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Müller, wann die Baugenehmigung für den Archiv e. V. erteilt werde, entgegnet Herr Goetzmann, dass er auf diese Frage nicht vorbereitet sei, da diese in der Tagesordnung keine Rolle spiele. Auf diesbezüglich kritische Anmerkungen von Herrn Dr. Scharfenberg bittet der Oberbürgermeister insofern um Verständnis dafür, als dass eine Vielzahl von Baugenehmigungen erteilt werden und Herr Goetzmann nicht den Sachstand jeder einzelnen wissen könne. Er stimmt dem Vorschlag von Frau Dr. Müller zu, bis Freitag eine Information über das Büro der Stadtverordnetenversammlung zu geben und darin das Zeitfenster zu beschreiben und die Gründe für die noch nicht erteilte Baugenehmigung zu nennen.

 

Die am Freitag, 25.02.2011 an die Fraktionen/Gruppen gerichtete Information ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Tierheim

 

Frau E. Müller-Preinesberger verweist eingangs auf die in der letzten Hauptausschusssitzung angekündigte Kommunikationsstrategie, die auf Grund der Pressenachfragen nun so nicht aufgegangen sei. In der Ortsbeiratssitzung Fahrland am 16. Februar 2011sei das Thema im Beisein zahlreicher Einwohner öffentlich kommuniziert worden.

Anschließend erläutert Frau Latacz-Blume, dass der Tierheimrat am 13. Januar 2011 über das neue Grundstück in Fahrland informiert wurde und am 04.02. darüber, dass das Grundstück mit 18.000 m²r das Tierheim sehr geeignet sei. Der Tierheimrat hätte sich dieser Meinung angeschlossen. An Hand visueller Darstellung erläutert sie die Lage des Grundstücks und die vorgesehen Planung. Dabei sei vorgesehen, die „lauten“ Tiere (Hunde) im hinteren Teil unterzubringen, die „leisen“ Tiere im vorderen Teil, um die Lärmbelästigung für das in der Nähe befindliche Neubaugebiet zu minimieren. Der Abstand zu den Häusern des Wohngebietes betrage 400 m - bereits vorhandene Dämme würden als natürlicher Schallschutz dienen.  Im weiteren Verfahren werde es das Verhandlungsgespräch mit der Bietergemeinschaft am 03. März geben sowie am 15.03. das Wertungsprotokoll und den Vergabevorschlag. Nach der Beteiligung des Ortsbeirates und einer bereits in der Sitzung am 16.2. zugesagten rgerversammlung sowie der Information des Tierheimrates gehe ein entsprechender Entscheidungsvorschlag in die Beigeordnetenkonferenz und werde dem Hauptausschuss  in seiner Sitzung am 27. April vorgelegt.

 

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Müller nach den in der Ortsbeiratssitzung vorgetragenen Hauptkritikpunkten benennt Frau E. Müller-Preinesberger die Lärmbelästigung, die Befürchtung, dass die Sielmann-Stiftung Bedenken gegen das Vorhaben hätte, das erhöhte Verkehrsaufkommen sowie das Jugendprojekt. Bezüglich der Lärmbelästigung verweist sie auf die Ausführungen von Frau Latacz-Blume; auch seitens der Sielmann-Stiftung gebe es keine Einwände - hier seien Abstimmungen gelaufen -  Bedenken der Stiftung gebe es keine. Bezüglich des Jugendprojektes betont sie, dass die Jugendlichen in die unterschiedlichsten Arbeiten mit einbezogen werden können.

 

Herr Goetzmann führt aus, dass man sich gegenwärtig in einer Übergangssituation befinde, da noch der Flächennutzungsplan der ehemals eigenständigen Gemeinde Fahrland gelte und der der Stadt Potsdam noch nicht verabschiedet sei.

Planungsrechtlich handele es sich um den Außenbereich und bei einem Tierheimbau rede man von einem privilegierten Bauvorhaben. Insgesamt ist der Standort günstiger einzustufen als das Grundstück am Weg nach Bornim.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg,  warum diese strenge Geheimhaltung bei nur einem Bewerber erfolgt sei und ob die Jugendlichen zur unmittelbaren Tierbetreuung eingesetzt werden, entgegnet Frau E. Müller-Preinesberger, dass die Betreuung selbstverständlich durch die Tierpfleger  erfolge, das Tierschutzgesetz eingehalten werde, die Jugendlichen, die in  einem Arbeitsmarktintegrationsprojekt arbeiten sollen, aber mit einbezogen werden nnen, z. B. bei der Säuberung der Käfige aber auch Büroarbeiten u. ä. .

 

Grundstück Am Brauhausberg 

 

Frau Engel-Fürstberger verweist darauf, dass die Grundstücke „Am Brauhausberg“ im Internet zum Verkauf angeboten werden (ein entsprechendes Exposé  sei abrufbar) und fragt nach den Hintergründen. Dies insbesondere in Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 11/SVV/0042 von Anfang Februar in der darauf verwiesen worden sei, dass der Verkauf der Grundstücke umfassend und transparent dargestellt und der Hauptausschuss vor wesentlichen Entscheidungen innerhalb des Verkaufsprozesses rechtzeitig unterrichtet werde.

 

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass keine Vermarktung verabredet sei und er sich erkundigen müsse, was die Stadtwerke zu diesem Schritt veranlasst habe.

 

Kaufhalle Zentrum Ost

 

Herr Dr. Scharfenberg bezieht seine Nachfragen auf die provisorische Unterbringung der Kaufhalle im Wohngebiet Zentrum Ost unter dem Aspekt des im April/Mai d. J. beginnenden Abrisses und der wie verlautet kurz bevorstehenden Erteilung der Baugenehmigung.

Herr Goetzmann entgegnet, dass er die Aussage, die Erteilung der Baugenehmigung stehe kurz bevor, nicht bestätigen könne, da jetzt die Fristen zur Vervollständigung der Unterlagen laufen. In der Diskussion stehe die vorzeitige Genehmigung von Baumfällungen, zu denen am 14.02. ein entsprechender Antrag eingereicht worden sei. Allerdings sei mit einer Genehmigung nicht in dieser Woche zu rechnen. Für das Provisorium gebe es noch keinen Bauantrag, sondern lediglich Vorabstimmungen. Für die Errichtung des Provisoriums müssten 4 Platanen gefällt werden, wofür es seitens der Verwaltung keine Zustimmung gebe. Ein Umpflanzen sei aus fachlicher und logistischer Sicht nicht möglich.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt kritisch an, dass man sich darüber einig gewesen sei, dass dieses Vorhaben zustande kommen solle und fordert die Verwaltung auf, dies auch mit einer durchgängigen Versorgung in einem Provisorium zu sichern. Dabei gelte es, Hindernisse frühzeitig zu beseitigen, damit diese nicht unüberwindbar werden. Hier erwarte er eine Flexibilität der Verwaltung. Er bittet, zu diesem Thema einen Punkt in die nächste Tagesordnung der Hauptausschusssitzung aufzunehmen.

Im Weiteren wird die Frage diskutiert, was unter der geforderten Flexibilität zu verstehen sei, welche Schritte die Verwaltung bereits eingeleitet hat und welche Unterstützung gegeben wurde.

 

 

Einseitige Sperrung Zubringer Zentrum Ost

 

Herr Goetzmann führt dazu aus, dass es am 14.12.2010 zu einem Anfahrschaden an der Brücke Humboldtring über die L 40 gekommen sei. Ein LKW mit Hänger, beladen mit einem Bagger, fuhr auf der L 40 stadtauswärts  - der Bagger löste sich von der Verspannung auf dem Hänger und prallte gegen den Randträger der Brücke, wobei auch weitere Normalträger an der Unterschicht der Brücke beschädigt wurden. Der Randträger sei auf einer Länge von 1,10 m und der gesamten Breite vollständig zerstört. Die Längs- sowie die Bügelbewehrung sei durchtrennt, der Hohlraum im Randträger sei freigelegt und ein Bündelspannglied mit Hüllrohr sichtbar.

Am 15.12.2010 seien die losen zertrümmerten Betonteile des Rand- und Normalträgers abgeschlagen worden, wobei am stark beschädigten Randträger nicht alle Betonreste entfernt werden konnten – große Brocken hängen noch an der verbliebenen Bewehrung. Nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich weitere Betonteile lösen, so dass der gescdigte Bereich des Randträgers mit einem Stahlblech gesichert wurde. Da durch die erhebliche Beschädigung des Randträgers eine Belastung des statischen Systems vermutet wurde, sei gemeinsam mit dem Gutachter und dem Prüfingenieur  die Sperrung der rechten Fahrspur auf der Brücke – in Richtung Humboldtbrücke – festgelegt worden, um eine Belastung durch den Fahrzeugverkehr zu vermeiden. Derzeit werde die Frage der Instandsetzung geprüft, die sich insofern schwierig gestalte, als dass die Stadt bereits über einen geplanten Abriss der Brücke informiert habe, der derzeit aus finanziellen Gründen jedoch nicht möglich sei.

 

Kostenloses Schulessen

 

Herr Dr. Scharfenberg bezieht sich auf einen Presseartikel zum kostenlosen Schulessen, in dem Frau E. Müller-Preinesberger darauf verwiesen habe, dass die Ein-Euro-Regelung der Stadt Potsdam nicht mit dem neuen Hartz-IV-Gesetz vereinbar sei und fragt, was angeraten sei, um das zu verhindern. Frau E. Müller-Preinesberger erläutert, dass laut der Neuregelung der Zuschuss zum Essen höchstens einen Euro betragen dürfe – alles, was darüber liege, werde den Familien als Einkommen angerechnet und vom Regelsatz abgezogen, weil das als geldwerter Vorteil gesehen werde. Damit würde die Stadt mit ihrer Regelung den Bundeszuschuss minimieren. Derzeit gebe es Überlegungen bezüglich einer Lösung, aber noch keinen abschließenden Vorschlag.

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