30.03.2011 - 4 Papierlose Stadtverordnetenversammlung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.03.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr. Müller schlägt dazu vor, den Beschlusstext in der Art zu modifizieren, dass nur der erste Absatz mit einer Terminänderung - 31. August 2011 erhalten bleibt. Die in den Punkten 1 4 erläuterten Anforderungen an das System sollen im Beschlusstext gestrichen, aber in die Prüfung mit einbezogen werden. Wenn die möglichen Varianten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen in der erbetenen Mitteilungsvorlage dargestellt seien, könne man überlegen, wie weiter damit umzugehen sei.
Da sich kein weiterer Redebedarf ergibt, stellt der Oberbürgermeister den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zur Sitzung am 31. August 2011 in einer Mitteilungsvorlage darzustellen, wie der Arbeits- und Umsetzungsstand zur Weiterentwicklung des RIS im Sinne der Zielstellung einer papierlosen Stadtverordnetenversammlung ist. Dabei sollen der Zeithorizont und die notwendigen Schritte zur Realisierung dargestellt werden.
Anforderungen an dieses System sind unter anderem:
1.) Die Funktionen des Ratsinformationssystems werden dahingehend erweitert, dass die Vorlagen zu allen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse jeweils gesammelt als Ordner zum Download zur Verfügung gestellt werden. Es soll eine Beschlusskontrolle integriert werden, aus der erkennbar ist, an welcher Stelle sich die jeweiligen Vorlagen im Geschäftsgang befinden.
2.) Der Versand der Sitzungseinladungen erfolgt per Mail. Dabei werden die Vorlagen, die Beratungsgegenstand sind, jeweils direkt ins RIS verlinkt.
3.) Den Stadtverordneten wird für die Dauer ihres Mandats ein Netbook zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug entfällt die Ausreichung aller Unterlagen in Papierform. Dabei wird den Stadtverordneten ein Wahlrecht zwischen dem bisherigen und dem elektronischen Verfahren eingeräumt. Die Ausreichung der Unterlagen im elektronischen Verfahren erfolgt per Mailversand.
4.) Die Finanzierung soll durch eine entsprechende Umschichtung von Mitteln im Etat der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.