27.04.2011 - 8 Arbeitsgruppe zur Durchsetzung gesetzlicher Inf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner führt dazu aus, dass es durchaus Sinn mache, sich mit diesem Thema zu befassen. Allerdings bitte er, den Termin zu ändern und den zweiten Spiegelstrich zu streichen, da er Verstöße unterstelle.

Herr Brödno unterstreicht in seinen Ausführungen, dass hier nichts unterstellt werde, sondern das auf Grundsatzentscheidungen der Gerichte beruhe, erklärt sich aber bereit, den zweiten Spiegelstrich zu streichen. Er habe mit dem Vorsitzenden der StVV über das Thema gesprochen und Herr Schüler hätte die gleiche Idee auch schon gehabt, so dass er dem Anliegen sehr aufgeschlossen gegenüberstehe. Frau Hüneke betont, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag unterstütze und sie ebenfalls der genannten Streichung zustimme. Sie meine, dass auch die Mitarbeiter der Verwaltung diesbezügliche Regeln brauchen und wissen müssen, wo die Grenze sei.

Im Weiteren wird auf Vorschlag von Herrn Schubert und in Abstimmung mit den Antragstellern der dritte Spiegelstrich wie folgt geändert:

 

-          wie der Oberbürgermeister die Verbindlichkeit bei der zur Einhaltung von Terminen und Zusagen veranlasst gewährleistet werden kann

 

Die  Bitte von Frau Dr. Müller, den Workshop extern begleiten zu lassen und der Vorschlag von Frau Lehmann den Rechtsanwalt Meder damit zu beauftragen, wird zur Kenntnis genommen und der geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

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Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, alle Fraktionen und Gruppen der Stadtverordnetenversammlung zu einem Workshop noch in der ersten Jahreshälfte im Jahr 2011 einzuladen, auf dem Möglichkeiten diskutiert werden:

 

-               wie das Verfahren zur Gewährung von Akteneinsicht transparenter, schneller und rechtseinheitlicher geregelt werden kann

 

   - welche Verstöße des Oberbürgermeisters gegen das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht dienstrechtlich geahndet werden können

 

-               wie der Oberbürgermeister die Verbindlichkeit bei der zur Einhaltung von Terminen und Zusagen veranlasst gewährleistet werden kann

 

-               welche Änderungen in den Vorschriften des Potsdamer Ortsrechtes dazu sinnvoll erscheinen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.