25.05.2011 - 11 Keine unbezahlten Praktika

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner informiert, dass die Landeshauptstadt Studierenden aus der Europäischen Union im Rahmen ihrer Hochschulausbildung die Möglichkeit gewähre, ein entsprechend vorgeschriebenes Praktikum in der Stadtverwaltung zu absolvieren. Bei Studierenden im Beamtenverhältnis im Rahmen einer technischen oder nichttechnischen Verwaltungsausbildung sei die Voraussetzung für eine Pflichtpraktikumsausbildung, dass die Beamtenvergütung während der Praktikumsdauer ununterbrochen vom Hochschulträger gezahlt werde.  Darüber hinaus können so genannte freiwillige oder Zusatzpraktika als entgeltliche Werksstudentenverhältnisse für Studierende bis maximal 20 Stunden in der Woche angeboten werden. Die finanziellen Mittel seien als zwingende   Voraussetzung im Personalaufwand des Haushalts zu planen. Sofern Studierende zu einer Mitarbeit im Rahmen von Projekten herangezogen werden,nne vom Angebot eines Werksvertrages Gebrauch gemacht werden. Daraus ableitend sollten die einzelnen „Varianten sortiert werden“, weshalb er einen neuen Beschlusstext mit folgendem Wortlaut vorschlage:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie in Zukunft neben der Ausbildung im studentischen Pflichtpraktikum (bislang) unbezahlte studentische Praktikanten als entgeltliche Werksstudenten beschäftigt werden können. Zudem wird gebeten zu prüfen und mitzuteilen, wie viele Studenten in den Fachbereichen der Landeshauptstadt derzeit arbeiten. Die Prüfung soll faire Grundlagen für Praktika berücksichtigen.

 

Herr Dr. Wegewitz merkt dazu an, dass dieser Vorschlag den Intentionen des Antrags entspreche und er namens der Fraktion SPD diesen übernehme. Die Nachfrage von Herrn Kirsch, ob in Folge dessen weniger Praktika in der Stadtverwaltung angeboten werden, wird verneint.

 

Im Weiteren einigen sich die Mitglieder des Hauptausschusses darauf, dass das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Mitteilungsvorlage in der Sitzung am 28.09.2011 vorzulegen ist.

 

Der so geänderte und ergänzte Beschlusstext wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie  folgt zu  beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie in Zukunft neben der Ausbildung im studentischen Pflichtpraktikum (bislang) unbezahlte studentische Praktikanten als entgeltliche Werksstudenten beschäftigt werden können. Zudem wird gebeten zu prüfen und mitzuteilen, wie viele Studenten in den Fachbereichen der Landeshauptstadt derzeit arbeiten. Die Prüfung soll faire Grundlagen für Praktika berücksichtigen.

 

Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Mitteilungsvorlage in der Sitzung am 28.09.2011 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.