08.06.2011 - 4 Kontrolle kommunaler Immobilienverkäufe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei Verkäufen kommunaler Immobilien, die bis zum Verkauf oder darüber hinaus von öffentlichen Einrichtungen oder freien Trägern mit gemeinnützigen Zwecken genutzt werden, sind die Kaufverträge der Stadtverordnetenversammlung vor Abschluss zur Genehmigung vorzulegen.