29.06.2011 - 9 Regelwerk für die innere Geschäftsordnung der T...

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Frau Rademacher informiert hierzu, dass die Transparenzkommission am 21. Juni dieses Jahres getagt und sich auf den als Tischvorlage vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung geeinigt habe. Im Weiteren wurden zwei redaktionelle Änderungen vorgenommen, so dass in der nächsten Sitzung am 05. Juli über diese Geschäftsordnung entschieden werde. Sie erläutert die einzelnen Paragraphen und weist im Weiteren darauf hin, dass die Expertenstellen noch nicht besetzt seien. Die Transparenzkommission habe sich darauf verständigt, dass diesbezügliche Vorschläge gesammelt   und durch Frau Schaefer vorgeprüft werden. Die Bestellung werde ebenfalls in der Sitzung am 05. Juli erfolgen. Zur Erarbeitung der vorgeschlagenen Geschäftsordnung seien Geschäftsordnungen ähnlich arbeitender Gremien, die auch nicht öffentlich beraten, herangezogen worden, um  zügig zu Arbeitsergebnissen zu kommen und die Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichten.

 

In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Dr. Scharfenberg, dass die  Themen „nicht öffentliche Beratung“ und „Verpflichtung zur Verschwiegenheit“ nochmals diskutiert werden sollten. In der vorliegenden Geschäftsordnung werde eine generelle Verschwiegenheit und nicht öffentliche Beratung festgeschrieben und nicht nur „in der Regel“. Er meine, dass das keine Garantie für ein zügiges Arbeiten sei und nicht jeder Beratungsgegenstand müsse der Verschwiegenheit unterliegen. Ansonsten habe man die Diskussion, dass die Transparenzkommission nicht transparent ist.

Herr Schröder teilt diese Bedenken, verweist aber gleichzeitig auf das im Beschluss formulierte Recht der Transparenzkommission, sich eine eigene Geschäftsordnung geben zu dürfen.  Herr Schulheiß verweist auf die Benennung des Punktes in der Tagesordnung und spricht sich dafür aus, den Entwurf nur zur Kenntnis zu nehmen.  Herr Schüler spricht sich dagegen aus und betont, dass sich der Hauptausschuss in Vertretung des Auftraggebers schon mit der Geschäftsordnung auseinandersetzen sollte. Die Frage, öffentliche oder nicht öffentliche Sitzung sei in der Geschäftsordnung zu regeln, wobei öffentliche Sitzungen im Widerspruch zum Beschluss stünden. Noch problematischer sei seiner Meinung nach, „ein bisschen öffentlich und ein bisschen nicht öffentlich“ zu tagen. Er habe kein Problem damit, wenn der Transparenzkommission empfohlen werde, öffentlich zu tagen.

Frau Engel-Fürstberger betont, dass die Transparenz an anderen Stellen viel wichtiger sei. Das an der Transparenzkommission festzumachen werde überbewertet, denn die Ergebnisse der Beratungen werden im Gegensatz zu anderen Gremien öffentlich gemacht. Transparenz in der Diskussion der Aufsichtsräte sei viel wichtiger, nämlich da, wo die Bürger ein berechtigtes Interesse an Informationen haben und sie auch hinterher nicht bekommen.

Herr Schubert schlägt vor, wie in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung zu verfahren und einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil der Tagesordnung festzulegen. Gleichzeig betont er, dass der Hauptausschuss nur die Chance habe, eine Empfehlung abzugeben. Herr Kirsch schlägt vor, der Kommission die Empfehlung mit auf den Weg zu geben, weitestgehend öffentlich zu beraten, was Frau Rademache „mitnehmen“ solle.

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