24.08.2011 - 11.5 Begrenzung von Geschäftsführergehältern in städ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Heigl bringt den Antrag ein. In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Dr. Scharfenberg, dass das ein sympathischer Antrag zu einer vielfach geführten Diskussion sei. In diesem Zusammenhang sollte deutlich werde, dass die Veröffentlichung von Geschäftsführergehältern selbstverständlich sei. Er empfehle, einen Vergleich zwischen kommunalen Unternehmen herzustellen und auf dieser Grundlage über den Antrag zu sprechen. Herr Schultheiß verweist auf die Monopolstellung der kommunalen Unternehmen und meint, dass die Geschäftsführergehälter auf freiwilliger Basis begrenzt werden sollten. Dem entgegnet Herr Exner, dass man schon gucken müsse, wo die kommunalen Unternehmen stehen, denn niemand müsse in das Klinikum gehen oder bei der EWP Strom ziehen. Außerdem bekomme man nur für ein bestimmtes Geld auch ein bestimmtes Personal und in diesem Zusammenhang seien auch rechtliche Fragen, befristete Dienstverträge u.v.m. zu berücksichtigen. Frau Bankwitz meint, die Qualität der Geschäftsführer am Gehalt festzumachen sei zu kurz gesprungen, denn wenn das so wäre, bräuchte man keine Geheimhaltung. Sie finde, dass die Verhältnismäßigkeit oftmals nicht gegeben sei und bei den Bewerbern müsse auch ein kommunales Interesse vorhanden sein. Frau Engel-Fürstberger hält die Begrenzung für kein geeignetes Mittel; man brauche die Möglichkeit eines Vergleichs.
Herr Schüler führt aus, dass auch er Sympathie für den Antrag hege und er es kaum für möglich halte, dass so Unterschiedliches geleistet, wie gezahlt werde. Er spricht sich auch für einen Vergleich aus und dafür, Relationen zur Verantwortung herzustellen. Er hoffe darauf, dass das in einem transparenten Verfahren der Geschäftsführerauswahl seinen Niederschlag finden werde. Herr Schubert fordert zu einer Versachlichung der Diskussion auf und verweist darauf, dass es ein Benchmark gebe, wo man sich orientieren könne.
Der Oberbürgermeister betont, dass das Gehalt einem Aushandlungsverfahren unterliegen und man die einzelnen Branchen nicht unbedingt miteinander vergleichen könne. Wolle man einen bestimmten Bewerber haben, müsse man auf seine Forderungen auch eingehen. Einen Vergleich durch Fachleute vorbereiten zu lassen, sei kein Problem ebenso könne nach Abschluss eines Vertrages über die darin enthaltenen Konditionen berichtet werden. Allerdings meine er, dass man mit dem vorliegenden Antrag so nicht weiterkomme, so dass er vorschlägt, in der Dezembersitzung des Hauptausschusses einen Vergleich der Gehälter vorzulegen und zu den Einstellungskonditionen zu berichten.
Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch. Anschließend wird der Antrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:
Die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der städtischen Betriebe werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in den kommunalen Unternehmen keine Arbeitsverträge mehr abgeschlossen werden, durch die Geschäftsführer/innen oder leitende Angestellte höhere Gehälter bzw. Bezüge erhalten als der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam.