24.08.2011 - 11.12 Sponsorenleistungen durch die EWP

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister schlägt vor, auch diesen Antrag zurückzustellen, bis entsprechende Regelungen der Transparenzkommission vorliegen. Frau Bankwitz spricht sich dagegen aus, denn der Antrag könne jetzt schon abgestimmt werden, weil es sich um städtische Beteiligungen handele und seit mehreren Jahren ein Thema sei. Herr Schüler verweist darauf, dass sich die Transparenzkommission mit dieser Thematik befasse, er aber trotzdem keinen Hinderungsgrund sehe, über den vorliegenden Antrag heute zu befinden. Herr Schröder führt aus, dass auch er für eine Offenlegung plädiere, aber nur soweit sie auch zulässig ist. Wenn Klauseln in den Verträgen dem entgegenstehen, dann eben soweit dies möglich ist. Er schlage deshalb vor, den

 

Punkt 1 wie folgt zu ergänzen:

… dargestellt, soweit vertragliche Regelungen oder gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

 

Herr Dr.- Scharfenberg spricht sich r eine Beschlussfassung als vertrauensbildende Maßnahme aus. Herr Schubert verweist darauf, dass die Stadt Neuruppin aus den gemachten Erfahrungen heraus weit über diese Regelungen hinausgehe. Herr Exner betont, dass die Stadt nicht gegen vertragliche Regelungen verstoßen und sich nur im zulässigen Rahmen bewegen dürfe. Frau Bankwitz meint, dass der, der Geld wolle, auch die Bedingungen dafür akzeptieren müsse.  Frau Engel-Fürstberger schlägt vor, die Vertragspartner zu fragen, wenn vertragliche Regelungen dem entgegenstehen. Deshalb solle der Punkt 1 um einen weiteren Satz  mit folgendem Wortlaut ergänzt werden:

 

Stehen vertragliche Vereinbarungen gegen eine Veröffentlichung einer Sponsoringleistung, soll der Vertragspartner um Einvernehmen zur Veröffentlichung gebeten werden.

 

Da im Punkt 1 des 2. Teils des Beschlusstextes die August-Sitzung der StVV enthalten ist, einigt sich der Hauptausschuss auf Vorschlag des Oberbürgermeisters auf die:

 

Novembersitzung 2011

 

Die vorgetragenen Änderungen werden von Frau Bankwitz übernommen und der so ergänzte und geänderte Beschlusstext zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister, bzw. der zuständige Beigeordnete, wird in seiner Funktion als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt, als Gesellschafter der Stadtwerke Potsdam GmbH, folgenden Gesellschafterbeschluss zu fassen:

„Die Geschäftsführung der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) wird angewiesen als Vertreter des Gesellschafters der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) folgende Maßnahmen umzusetzen:

1.      Die EWP erteilt Auskunft über die Sponsorenleistungen, Spenden und die Gewährung von geldwerten Vorteilen jeder Art (zum Beispiel in Form von kostenloser oder vergünstigter Abgabe von Energie und Wasser) der letzten fünf Jahre in tabellarischer Form. In dieser Tabelle werden die geleisteten Beträge, die Empfänger und der Verwendungszweck dargestellt, soweit vertragliche Regelungen oder gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Stehen vertragliche Vereinbarungen gegen eine Veröffentlichung einer Sponsoringleistung, soll der Vertragspartner um Einvernehmen zur Veröffentlichung gebeten werden.

2.      Die EWP stellt diese Informationen ab dem Geschäftjahr 2010 unaufgefordert zusammen mit der Vorlage des Jahresabschlusses der SWP zur Verfügung.

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) wird ferner angewiesen:

1.      Die Geschäftsführung der SWP wird diese Informationen den Stadtverordneten in der Novembersitzung 2011 vorlegen.

2.      Ab dem 16. Beteiligungsbericht der SWP (für das Jahr 2010) werden die Sponsorenleistungen und Spenden sowie die Gewährung geldwerter Vorteile jeder Art sämtlicher städtischer Beteiligungen in diesen Berichten veröffentlicht.

3.      In dem Vertrag über die Prüfung des Konzernabschlusses der SWP ab dem Jahr 2011 wird der jeweilige Wirtschaftsprüfer in Erweiterung des Prüfungsauftrages beauftragt, die vorstehenden Angaben zu prüfen und hierüber im Prüfungsbericht zu berichten.“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.