24.08.2011 - 11.4 Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung an ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.4
- Zusätze:
- Fraktion FDP mit Änderungsantrag der Fraktion Grüne/B90
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Engel-Fürstberger bringt den Antrag ein und betont, dass die ausreichende Beteiligung der Stadtverordneten für alle Geschäftsführerpositionen gelten und eine öffentliche Ausschreibung garantiert werden solle. Sie habe dabei auf einen Vorschlag der Verwaltung zu einem klaren Verfahren und der Partizipation der Stadtverordneten gehofft.
Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass die Fraktion DIE LINKE dem Antrag zustimmen werde, zumal das auch schon so gemacht wurde aber durchaus ausbaufähig sei. Natürlich sei klar, dass die Stadtverordneten zwar beteiligt werden, die Entscheidung jedoch dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafter-versammlung vorbehalten bleibe. Frau Bankwitz fragt nach, ob das auch für die Tochterunternehmen gelte, denn wenn es nur die direkten Beteiligungen wären, sei das zu kurz gefasst. Der Oberbürgermeister bestätigt, dass das Verfahren dann für alle gelte.
Herr Schüler betont, dass es wichtig sei, ein transparentes Verfahren zu entwickeln und erst auszuschreiben, wenn dieses bekannt sei. Da es bis zum Vorliegen von Ergebnissen aus den Beratungen der Transparenzkommission noch einige Zeit dauern werde, zieht er den Änderungs-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück.
Bezüglich der Nachfrage von Frau Dr. Müller, bis wann seitens der Verwaltung mit einem Verfahrensvorschlag gerechnet werden könne, sagt der Oberbürgermeister eine entsprechende Vorlage für eine der Hauptausschusssitzungen im November zu.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Zur Neubesetzung aller Geschäftsführerposten in städtischen Beteiligungen soll ein transparentes Verfahren entwickelt werden, das die Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung garantiert.
Außerdem ist sicherzustellen, dass unabhängig von weiteren Personalfindungsmaßnahmen eine öffentliche Ausschreibung der Geschäftsführerposten, aus der die Qualifikationsanforderungen an die Bewerber ersichtlich sind, verpflichtend wird.