24.08.2011 - 13 Anpassung Gesamtbudget Fraktionsfinanzierung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schüler führt dazu aus, dass er die Notwendigkeit der Anpassung der Fraktionsfinanzierung sehe, da der ursprüngliche Beschluss die jetzt eingetretene Änderung der Sachlage nicht vorsehe. Allerdings favorisiere er ein anderes Prinzip der Verteilung, was aber im Ergebnis keinen großen Unterschied darstelle. Die Anpassung der Fraktionsfinanzierung führe zu einer Mehrbelastung des Haushalts, was in Kauf zu nehmen sei.

Frau Bankwitz spricht sich für eine Anpassung im Rahmen des vorhandenen Budgets aus, da eine Erhöhung der Mittel den Potsdamern nicht zu vermitteln sei. Deshalb werde ihre Fraktion den Antrag auch ablehnen. Frau Dr. Müller verweist darauf, dass es nicht um eine Erhöhung gehe, sondern um die Sicherung des Status quo für die zu Beginn der Wahlperiode gebildeten Fraktionen.

Herr Exner erläutert, dass es auch um die Frage der Rückwirkung gehe und dass der Haushalt um mehr als 80.000 Euro jährlich zusätzlich belastet werde. Eine rückwirkende Zahlung sei aus rechtlichen Gründen schon nicht möglich, wie in der Stellungnahme des Rechtsamtes dargelegt werde. Frau Engel-Fürstberger führt aus, dass zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezüglich der Rückwirkung in Rede stehen und betont, dass es um den Status quo zur Sicherung der Kontinuität der Arbeit in den Fraktionen gehe.

Herr Schubert betont, dass die Fraktion SPD lange um eine Entscheidung gerungen habe, aber im Ergebnis dessen dem Antrag nicht zustimmen werde. Das begründe sich u. a. damit, dass im Rahmen der Haushaltsdiskussion 2011 Projekten, die weitaus weniger Mittel benötigt hätten, nicht zugestimmt wurde. Nun werde die Fraktion gucken, wie sie mit weniger Finanzen auskomme –maximal könne mit dem kommunalen Haushalt 2012 im Gesamkontext der Haushaltsdiskussion nach einer Lösung gesucht werden.

Herr Rietz spricht sich nachdrücklich gegen diese Sichtweise aus, denn im Rahmen des Haushalts und auch sonst habe die Stadtverordnetenversammlung immer mehr und immer schwierigere Aufgaben zu lösen. Das zeige sich u. a. in der Arbeit der Transparenzkommission, wofür die Stadtverordneten kein Geld erhalten. Mit einer jetzt scheinbaren Einsparung beschneide sich die Stadtverordnetenversammlung selbst, was er nicht nachvollziehen könne. Schließlich seien die Beträge für Aufwand und Sitzungsgeld seit Jahren konstant, obwohl das Aufgabenfeld immer größer werde. Frau Dr. Müller schließt daran an und betont, dass jede Fraktion ihren eigenen Stil gefunden habe, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln umzugehen. Sie könne für ihre Fraktion sagen, dass alle Mittel vertraglich gebunden seien, was aus ihrer Kenntnis bei anderen Fraktionen anders gehandhabt werde. Hinzu komme der seit Beginn der Wahlperiode spürbare „Ruck“ in der inhaltlichen Arbeit der Fraktionen. Frau Bankwitz fordert, dass jede Fraktion im Rahmen der Diskussion eine Meinung vertreten dürfe, ohne gleich die „Keule“ dafür zu bekommen. Sie meine, man könne die Arbeit der Fraktionen nicht ausschließlich am Geld festmachen – auch die Qualität der Arbeit nicht.

Frau Heigl führt aus, dass die rückwirkende Zahlung ab Beginn der Wahlperiode schwierig auf Grund der Gesetzeslage hinzubekommen sei. Die Frage sei, ob dazu nicht eine verbindliche politische Entscheidung getroffen werden könne, denn den ehemaligen Gruppen seien durch die benachteiligte Behandlung höhere Kosten entstanden.

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass er die Diskussion bedauere und die Frage der Fraktionsfinanzierung auch eine Frage sei, wie ernst sich die Stadtverordnetenversammlung selbst nehme. Wenn man die Vielzahl der Themen betrachte, mit denen sich die Stadtverordnetenversammlung beschäftige, dann sei ein entsprechender Rückhalt in der Fraktionsgeschäftsführung zwingend. Die vom Oberbürgermeister geforderte Deckungsquelle solle Herr Exner benennen, denn keiner kenne den Haushalt so gut wie er.

 

Anschließend wird der Änderungsantrag der Fraktion Die Andere zur  Abstimmung gestellt und mit 8 Nein-Stimmen, bei 1 Ja-Stimme und 7 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Zur Sicherung der Fraktionsfinanzierung wird der bislang bestehende Sockelbetrag in Höhe von 1.715,00 Euro sowie die Pro-Kopf-Pauschale für Mitglieder in Fraktionen in Höhe von 363,79 Euro festgeschrieben.

 

Der zur Fraktionsfinanzierung im Haushalt, Konto 5492000, festgesetzte Betrag muss dementsprechend angepasst werden.

 

Die beiden ersten Absätze ersetzen Punkt 1 des Beschlusses 09/SVV/0053. Eine Deckungsquelle im Haushalt ist zu benennen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum Wirksamwerden des Urteils des Verfassungsgerichtes zur Fraktionsmindeststärke.

 

Eine rückwirkende Zahlung zum Beginn der Wahlperiode an alle nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes entstandenen Fraktionen ist zu prüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            6

Stimmenthaltung:              2