24.08.2011 - 14.8 Denkmalschutz - Brauhausberg

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Herr Klipp führt dazu aus, dass die Schwimmhalle derzeit noch nicht auf der Denkmalliste stehe, es aber auch nicht ausgeschlossen sei, dass die Landesdenkmalpflege zu einer ähnlichen Einschätzung wie in Sachsen komme. Sowohl die Schwimmhalle als auch das ehemalige Restaurant „Minsk“ seien 1990 dahingehen überprüft und nicht in die Denkmalliste aufgenommen worden. Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, ob seitens der Stadt ein entsprechender Antrag gestellt worden sei, ob die Stadt dazu konsultiert wurde und wie die Stadt mit einer entsprechenden Stellungnahme umgehe. Ebenso fragt Herr Schubert nach der Position der Stadt in diesem Verfahren. Herr Klipp betont, dass eine Konsultation nicht erfolge und die Stadt ab und zu auch von den Einschätzungen des Landeskonservators überrascht werde, wie z. B. mit dem Gebäude auf dem Gelände des Luftschiffhafens. Er persönlich und seine Denkmalpflege gehen davon aus, dass beide Gebäude denkmalpflegerisch nicht relevant seien. Frau Bankwitz verweist darauf, dass sich die Situation gegenüber 1990 geändert habe, ebenso die Betrachtungsweise. Das sollte mit den vorliegenden Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung sachlich diskutiert werden.

Herr Klipp erklärt, dass das für die Denkmalbehörde völlig egal sei, weil sie den Denkmalwert nach bestimmten Kriterien beurteile.

Im Weiteren führt Herr Dr. Scharfenberg aus, dass er die „Beschneidung“ der Bürgerinitiative für nicht sachdienlich halte. Man könne unterschiedlicher Auffassung sein, aber die Bürgerinitiative vom Workshop auszuschließen, funktioniere nicht, denn  schließlich gehe es um Inhalte und wichtige öffentliche Themen. Er erwarte, dass die Einbeziehung der Bürgerinitiative als Selbstverständlichkeit angesehen werde.

Der Oberbürgermeister führt aus, dass keiner vom Bürgerbeteiligungsverfahren ausgeschlossen werde, die Bürgerinitiative aber auch keine privilegierte Rolle spiele. Zum Auftreten der Bürgerinitiative sei anzumerken, dass diese unwahre Behauptungen aufstelle und sie die Forderung, diese wieder zurückzunehmen, überhaupt nicht interessiere. Deshalb bleibe in bestimmten Situationen nichts anderes übrig, als rechtlich dagegen vorzugehen und deshalb habe Herr Klipp seine volle Unterstützung bezüglich des Klageverfahrens. Herr Klipp ergänzt die Ausführungen und betont, dass es sich hier um ein persönliches Gesprächsangebot seinerseits an die Bürgerinitiative „Mitteschö gehandelt habe und er selbst bestimme, wem er persönliche Gesprächsangebote unterbreite. Auch für Bürger, die sich in Bürgerinitiativen organisieren, gebe es keine rechtsfreien Räume und das habe er deutlich gemacht.

 

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