21.09.2011 - 8 Konzept zur Stabilisierung der Wasser- / Abwass...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt die Vorlage ein und verweist auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2002 (02/SVV/0920), mit dem festgelegt worden sei, dass „die von Eurawasser im Jahr 2000 vorgelegte korrigierte Entgeltentwicklung, die für 2017 eine Gebührenhöhe von 13,54 DM vorsah, zu unterschreiten ist. Zur Erreichung der … festgelegten Ziele werden der Oberbürgermeister und die anderen städtischen Aufsichtsratsmitglieder beauftragt, im Aufsichtsrat der EWP dafür Sorge zu tragen, dass die Entgeltentwicklung und die daraus resultierenden Entgeltforderungen gegenüber der Stadt durch geeignete Maßnahmen entsprechend gestaltet werden. Dazu gehört auch eine Prüfung des Ver- und Entsorgungsvertrages mit der EWP. Bedingung ist, dass für den städtischen Haushalt keine zusätzlichen Belastungen entstehen.“ Dieser Beschluss gelte nach wie vor und darin begründe sich der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernommen habe.

Herr Heuer führt aus, dass alle Stadtverordneten das „Wie“ und „O des Anliegens teilen würden. Beantragt habe die Fraktion jedoch, dass die Preise stabilisiert würden, wozu es ein einzuhaltendes Verfahren über das Angebot der Stadtwerke bis hin zum Beschluss der Gebühren durch die StVV gebe. Er halte diesen Antrag für einen „Gutwill-Antrag“ und empfiehlt, ihn zurückzustellen bis mit konkreten Daten gearbeitet werde. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass mit dem Antrag ein Konzept gefordert werde, was zu diskutieren sei, um dann Maßnahmen mit der Zielstellung der Stabilisierung der Wasserpreise festzulegen. Die Stadt könne die Zielsetzung vorschreiben und die StVV sei dafür da, diese Orientierungen im Interesse der Bürger zu formulieren.  Frau Dr. Schröter merkt an, dass die Stadtverordnetenversammlung als Gesellschafterin auch Aufträge erteilen könne.

 

Herr Exner hrt an, dass im IV. Quartal 2012 die Gebührenkalkulation für die Folgejahre vorzulegen sein werde. Dazwischen habe die StVV genügend Stellschrauben, wie z. B. die Investitionsplanung und deren Auswirkungen auf die Gebühren und genügend Gelegenheit, diese Diskussion zu führen.

 

Herr Schüler unterstützt das Anliegen; es sei richtig, dass die EWP Vorschläge mit den entsprechenden Konsequenzen unterbreiten sowie herausarbeiten solle, ob das Anliegen des Antrags möglich sei und unter welchen Bedingungen. Ebenso sieht Frau Bankwitz den Antrag als sinnvoll und zustimmungsfähig an.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Antrag zu Abstimmung:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit der EWP ein Maßnahmenkonzept zu erarbeiten, mit dem für den Zeitraum 2013 bis 2017 die Preise für Wasser und Abwasser stabilisiert werden.

 

In dem Konzept sind auch die Entwicklungen der Anschlusskosten und ein Kostenvergleich mit den andren Landeshauptstädten darzustellen.

 

Der Entwurf des Maßnahmenkonzepts ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2011 vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11

Ablehnung:                            2

Stimmenthaltung:              2