21.09.2011 - 11 Entschädigung für verunreinigtes Trinkwasser

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Nachdem Herr Schröder den Antrag eingebracht hat, nimmt Herr Böhme (EWP) zu den Vorgängen Stellung und betont, dass die Situation unangenehm, aber nicht vermeidbar gewesen sei. Seitens des Unternehmens habe es deshalb Prüfungen über das normale Maß hinaus gegeben, so dass der Fehler zeitnah eingegrenzt werden konnte. Vom ersten Tag an habe die EWP offensiv gehandelt und das Problem in der Presse kommuniziert.

Trotzdem habe das Gesundheitsamt das Abkochgebot als Vorsichtsmaßnahme angeordnet. Er informiert über die Aktivitäten der EWP, die Anzahl der von Bürgern an das Unternehmen gerichteten Schreiben sowie weitere veranlasste Maßnahmen im Sinne einer Kundenbindung und –zufriedenheit. Außerdem habe man die rechtliche Schiene abgecheckt; im Ergebnis gebe es keinen Ansatz, der nur dann gegeben wäre, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt habe. Da die EWP sehr umfassend agiert habe, werde es keine Pauschalerstattung geben. Soweit es Gebührenreduzierungen betreffe, könne das die Stadt nur selbst entscheiden.

 

Herr Schüler betont, dass Information und Handlungsweise des Unternehmens sehr gut waren und der Fehler auch schnell gefunden werden konnte. Es gehe mit diesem Antrag nicht um eine Haftung, sondern darum, über eine „noble Geste“ im Sinne der Kundenbindung nachzudenken.  In der weiteren Diskussion wird die Modifizierung des Antrags in diesem Sinne besprochen, die Anzahl der betroffenen Haushalte, der Zusammenhang mit der mit dem Stadtwerkefest betonten Kundenbindung und die Möglichkeit, dass diese Art der Entschädigung eine Art Sponsoring sei, die mit der in der Transparenzkommission erarbeiteten Definitionen im Widerspruch stehe.

 

Im Ergebnis der Diskussion schlägt Herr Schröder vor, den letzten Teil des ersten und den gesamten zweiten Satz zu streichen (Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung kann mit der Jahresschlussrechnung 2011  erfolgen.) und anzufügen: Kompensation für den erhöhten Aufwand zur Aufbereitung des Trinkwassers ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zu gewähren.

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die EWP aufzufordern, ihren Kunden im Einzugsbereich des verunreinigten Trinkwassers eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Kompensation für den erhöhten Aufwand zur Aufbereitung des Trinkwassers ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zu gewähren.

Diese Entschädigung kann mit der Jahresschlussrechnung 2011  erfolgen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                              2

Stimmenthaltung:                3